Entwicklung des Gasag-Geländes II:

Vergnügungsstätten ausschließen!

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das ehemalige Gasag-Gelände an der Torgauer Straße dafür zu sorgen, dass Einzelhandel und Vergnügungsstätten auf dem Gelände nicht zugelassen werden.

Begründung:

Die bisherigen Planungen sehen die Umwandlung des ehemaligen Gasag-Geländes in ein Kerngebiet vor. Innerhalb eines Kerngebietes sind unter anderem Einzelhandel und Vergnügungsstätten grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. Einrichtungen dieser Art sind allerdings für Investitionen im FuE-Bereich nicht nur unüblich, sondern auch hinderlich, weil sie eher abschreckend auf Investoren wirken. Darüber hinaus wäre der textliche Ausschluss solcher Betriebe auch ein Signal an die Anwohnerinnen und Anwohner, dass bestehende Strukturen in den Wohnquartieren nicht gefährdet würden.

Stefan Böltes

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