Gartendenkmal Parkring Neu-Tempelhof (2)

DRUCKSACHEN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG
TEMPELHOF - SCHÖNEBERG VON BERLIN
- XVIII. WAHLPERIODE -

13.12.2006 – 03. Sitzung

A N T R A G
der Fraktion der SPD

Gartendenkmal Parkring Neu-Tempelhof (2) - Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 03.06.2003

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht Bezirksamt, den Bezirksamtsbeschluss vom 03.06.03 zur Verpachtung einer Teilfläche des Neu-Tempelhofer Parkrings als Betriebsparkplatz an das St.-Joseph-Krankenhaus aufzuheben.

Begründung:
Die Gartenstadtanlage Neu-Tempelhof mit dem prägenden Element des Parkrings ist ein wichtiges und schützenswertes Zeugnis des von der englischen Gartenstadtbewegung inspirierten Städtebaus in Deutschland. Mit Unterstützung der engagierten Anwohner soll das Gartendenkmal in angemessenem Pflegezustand erhalten und ausgebaut werden. Mit der Aufhebung des Beschlusses vom 03.06.03 zur Verpachtung einer Teilfläche des Parkrings soll die langjährige Differenz mit der Anwohnerschaft über die weitere Entwicklung der Teilfläche beigelegt und die Voraussetzung zur Ergänzung des Parkrings in diesem Teilbereich geschaffen werden. Im Rahmen des vorbereitenden Gebietsmanagements "Alte Kasernen Papestraße" sollen geeignete Flächen für den Bedarf des Krankenhauses ausgewiesen werden.

Berlin, den 04.12.2006

Elke Ahlhoff Margrit Zauner
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

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