Antrag zur 41.BVV/XX (neu) Antrag 9

Beschäftigte der Berliner Krankenhäuser sowie Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen brauchen sofort einen finanziellen und arbeitsrechtlichen Schutzschirm

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Forderungen von gewerkschaftlich aktiven Krankenhausmitarbeiter*innen zum besseren Schutz der Beschäftigten und der Patient*innen in diesen schwierigen Corona-Zeiten.

Die BVV appelliert an die zuständigen Stellen des Senats, mindestens folgende Maßnahmen unverzüglich auf den Weg zu bringen, die auch für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen gelten sollen:

 

  • ausreichend Schutzkleidung für alle Beschäftigten
  • engmaschige Testung der Beschäftigten
  • Beschäftigte aus Risikogruppen müssen geschützt werden und sollten nicht in der Versorgung von infizierten Patient*innen eingesetzt werden
  • Aufstockung der Sonderprämie auf 1.500 €
  • Zahlung des Risikozuschlags von 1.000 € von Berlin wird begrüßt und sollte auf alle Berufsgruppen, die ein gesundheitliches Risiko tragen, ausgeweitet werden
  • Einsatz auf Landesebene für einen Zeitplan für die Rückführung aller Tochtergesellschaften in den TVöD mit Mantel statt Stundenlohn
  • attraktivere Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen mit den Beschäftigten, und Konzepte für die Personalrückgewinnung, die auf Qualifizierung und nicht Konkurrenz basieren

Im Juni findet die Gesundheitsministerkonferenz unter dem Vorsitz des Landes Berlin statt. Die BVV appelliert in diesem Zusammenhang an die zuständigen Stellen des Landes, diese Chance zu nutzen, um grundsätzlich die Krise der gesundheitlichen systemrelevanten Berufsgruppen (insbesondere der Kranken- und Altenpflegekräfte) durch nachhaltige Reformen anzugehen.

Begründung:

Die BVV Tempelhof-Schöneberg unterstützt ausdrücklich die Forderung der Beschäftigten in den Krankenhäusern. Als Politik erwarten wir von allen Zusammenhalt. Kranken- und Pflegekräfte arbeiten trotz mangelhafter Schutzausrüstung unter gesundheitsgefährdeten Bedingungen und gehen bis an ihren Grenzen, um Leben zu retten. Es ist daher auch nur selbstverständlich, dass gerade Schutz und Gesundheit dieser Beschäftigten höchste Priorität genießen muss und entsprechend auch die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit unverzüglich umgesetzt werden. Dem anerkennenden Applaus muss auch eine schnelle und unkomplizierte Anerkennungszahlung (Bonuszahlungen) sowie verbesserte Arbeitsbedingungen folgen. Die Corona-Prämie kann durch die Länder oder die zugelassenen Pflegeeinrichtungen über die im Gesetzesentwurf genannten Höchstbeträge hinaus erhöht werden. Mittel- und langfristig müssen diese schlecht bezahlten und riskanten Berufe eine nachhaltige Reform erfahren. Wir brauchen Investitionen und eine Umstrukturierung zu bedarfsgerechter Daseinsvorsorge, damit zukünftige Generationen sich noch mit Überzeugung für diese Berufe entscheiden, die so zentral für das Funktionieren unserer Gesellschaft, unseres Lebens sind.

 

Berlin, den 18.05.2020

Herr Penk, Rainer

Frau Suka, Aferdita                                                                                

Fraktion GRÜNE       

 

Frau Höppner, Marijke

Frau Neumann, Wiebke

SPD-Fraktion

 

Frau Wissel, Elisabeth

Frau Marg, Katharina

Fraktion LINKE

 

 

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