29. Sitzung der BVV-TS am 20.03.2019

Anträge (7):

 

 

 

 

Antrag 1/7 (gemeinsamer Antrag)

Antrag

der Fraktionen der CDU, der SPD und der Fraktion der Grünen

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Radwege am Bahnhof-Südkreuz baulich gegen Falschparker sichern

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Radweg auf der Wilhelm-Kabus-Straße zwischen Tempelhofer Weg und Eisenbahnbrücke durch die folgenden Maßnahmen gegen Falschparker zu sichern:

 

Fahrtrichtung Nord:

  1. Errichtung von Leitboys auf der bereits bestehenden Fahrbahnmarkierung zwischen Radfahrstreifen und KFZ-Fahrbahn
  2. Grüne Einfärbung des Radweges
  3.  Ein zusätzliches Radweg-Schild an der Laterne kurz vor der Einfahrt zum Hildegard-Knef-Platz.

Fahrtrichtung Süd:

  1.  Durchgehende Abgrenzung des Hochbordradwegs durch jeweils querstehenden Fahrradbügel zwischen den Bäumen

 

Begründung:

Die Situation vor Ort ist nicht akzeptabel, Fahrradfahrende werden akut gefährdet, die Durchsetzung des vorhandenen absoluten Halteverbots ist nicht gewährleistet – dokumentiert auch durch den Vor-Ort-Termin der Bezirksverordneten Liesener, Rauchfuß, L. und Wolfsturm. Das Bezirksamt sollte kurzfristig Abhilfe schaffen. 

 

Berlin, 4. März 2019

 

Höppner, Marijke                                                       Steuckard, Matthias

Rauchfuß, Lars                                                          Liesener, Patrick

Fraktion der SPD                                                       Fraktion der CDU

 

 

 

 

 

Antrag 2/7

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

 

betr.: KV-Notdienstpraxis auch in Tempelhof-Schöneberg errichten

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine der von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin in Planung befindlichen Notdienstpraxen zur Erwachsenenversorgung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg angesiedelt wird.

 

Begründung:

Die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, die an Krankenhausstandorten betrieben werden, sollen die Erste-Hilfe-Stationen der Krankenhäuser entlasten.

Immer häufiger werden die Erste-Hilfe-Stationen der Krankenhäuser von Patientinnen und Patienten aufgesucht, die zum Abklären ihrer gesundheitlichen Beschwerden oder Behandlung ihrer Erkrankung gut von niedergelassenen Ärzt*innen behandelt werden könnten. Sie suchen vermehrt nach Praxisschluss oder am Wochenende die Kliniken auf. Für „echte“ Erste-Hilfe-Fälle und Notfallpatient*innen entstehen dadurch lange Wartezeiten und für die Beschäftigten der Erste-Hilfe-Stationen ein enormer Arbeitsdruck und Stress.

Die KV Berlin betreibt bereits Notdienstpraxen am Unfallkrankenhaus Berlin und am Jüdischen Krankenhaus und plant noch in diesem Jahr zwei weitere Notdienstpraxen zur Erwachsenen-versorgung im innerstädtischen Bereich zu eröffnen. Zwar liegen noch keine validen Daten zur Entlastung der Erste-Hilfe-Stationen vor, dennoch berichten beide Krankenhäuser von guter Zusammenarbeit und Entlastung bei der Behandlung ambulanter Fälle.

 

Berlin, den 11. März 2019

 

Marijke Höppner                                   Manuela Harling

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Antrag 3/7

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Kommunales Zentrum Marienfelde („KomMa“)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Bereich des Wohnbaupotentials Marienfelder Allee 157-171 (im südlichen Teil zugleich SIKO-Fläche II.7 mit noch unklarer Nutzungsabsicht) neben dem geplanten Wohnungsbau auch ein adäquates Zentrum mit kommunalen Nutzungen für den Ortsteil Marienfelde mit seinen rund 32.500 Einwohner*innen entwickelt werden kann. Damit könnten z.B. soziale, Jugend-, Sport-, Freizeit-, Bildungs- und Kulturangebote in attraktiver Form ausgebaut und zusammengefasst werden.

Das Bezirksamt möge als Grundlage hierfür zunächst ressortübergreifend ein am konkreten Bedarf orientiertes Anforderungsprofil entwickeln. Für die Realisierung des Vorhabens soll die Kooperation mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft bzw. -genossenschaft gesucht werden. Die betreffenden Grundstücke wären rechtzeitig zu sichern (soweit nicht ohnehin im Eigentum des Landes) und Planungsrecht zu schaffen. Eine stufenweise Umsetzung ist vorstellbar.

 

Begründung:

Dem Ortsteil Marienfelde fehlt es bislang an einem identitätsstiftenden sozialen Zentrum. Es besteht insgesamt ein Mangel an öffentlicher Infrastruktur, vorhandene Einrichtungen sind überkommen. Die Fläche Marienfelder Allee 157-171 knüpft sinnvoll an den historischen Ortskern an und schlägt geografisch eine Brücke zum Quartier Waldsassener Straße. Die Entwicklung im Sinne eines kommunalen Zentrums kann eine Chance zur Behebung der Defizite sowie zur Belebung und sozialen Stabilisierung des Ortsteils insgesamt sein.

 

Berlin, den 11. März 2019

 

Marijke Höppner                                                               Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

Antrag 4/7

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Tiergehege im Franckepark

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt im Zuge der Sanierung und Neukonzeptionierung des Franckeparks wieder ein Tiergehege einzurichten. Statt Wildtieren sollen an geeigneter Stelle im Park (nicht in der eiszeitlichen Senke) Haus- und Nutztiere gehalten werden, die dort artgerecht untergebracht werden können; zum Beispiel Schafe.

Das Bezirksamt möge versuchen das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern aufzugreifen und einzubeziehen, die etwa im Rahmen eines Fördervereins das Bezirksamt unterstützen und entlasten.

 

Begründung:

Das Bezirksamt hat nicht zuletzt anlässlich der Einwohnerversammlung am 31.01.2019 schlüssig dargelegt, dass eine artgerechte Haltung von Damwild im Franckepark rechtlich und tatsächlich nicht möglich ist. Viele Bürgerinnen und Bürger haben wiederum auf der Veranstaltung und durch Zuschriften deutlich gemacht, dass Ihnen das Damwildgehege wichtig ist und der Kontakt mit Tieren insbesondere Kinder und ältere Menschen viel Freude bereitet. Ein Tiergehege mit dort artgerecht zu haltenden Tieren scheint der SPD-Fraktion ein geeigneter Kompromiss zwischen beiden Positionen.

 

Berlin, den 11.03.2019

 

Marijke Höppner                                              Axel Seltz

und die weiteren Mitglieder

der Fraktion der SPD

 

 

 

 

                                                          

Antrag 5/7

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Mieterinnen und Mieter bei An- oder Ummeldung über die Regelungen der Mietpreisbremse informieren

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt Mieterinnen und Mieter in Tempelhof-Schöneberg umfassend über mietpreisbegrenzende Instrumente wie die ab dem 01.01.2019 verschärfte Mietpreisbremse zu informieren.

Zu diesem Zweck soll Informationsmaterial über den Regelungsgehalt, die Instrumente, Ansprechpartnerinnen und -partner bzw. Anlaufstellen im Bezirk erstellt und online sowie in Papierform zugänglich gemacht werden. Personen, die sich im Bezirk Mitte an- oder ummelden, sollen zu diesem Anlass beim Bürgeramt Informationsmaterial überreicht bekommen und zugleich auf die aktuelle Höhe des Mietspiegels an ihrem Wohnort hingewiesen werden.

 

Begründung:
Für alle ab dem
01.01.2019 abgeschlossenen Mietverträge traten Verbesserungen für die Mieterschaft durch eine Konkretisierung der Mietpreisbremse in Kraft. Um Mietbeträge zurückzufordern, die über der zulässigen Höhe von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, genügt nun eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte Mietbeträge zurückzuverlangen.

Vermieterinnen und Vermieter müssen Mieterinnen und Mieter zudem ab diesem Jahr vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert darüber informieren, ob sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen. Nur wenn diese Auskunft zutreffend erteilt wir, darf eine Miete verlangt werden, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % Miete übersteigt. Unterbleibt diese Auskunft, kann sie zwar nachgeholt werden, eine Berufung auf diese Ausnahme kann aber erst zwei Jahre nach Auskunftserteilung erfolgen und damit eine höhere Miete geltend gemacht werden.

Die Mietpreisbremse nimmt die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel als Berechnungsgrundlage. Je häufiger sie genutzt wird, desto effektiver wird ein Anstieg des Mietspiegels verhindert. Ihre möglichst intensive Nutzung ist daher nicht nur im Sinne der betroffenen Mietpartei, sondern der Mieterschaft im Allgemeinen.

Berlin, den 11. März 2019

Marijke Höppner                                                     Axel Seltz                                                              

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

                                                        

Antrag 6/7

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

 

betr.: Gewerbestandort Motzener Straße sichern - Schichauweg an B101 anbinden

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass in westlicher Verlängerung des Schichauweges eine Anbindung des Gewerbegebiets Motzener Straße an die B101 südlich der Stadtgrenze geschaffen wird. Hierzu möge das Land entsprechende Sondierungen mit dem Nachbarland Brandenburg aufnehmen.

Die Straße soll eng am örtlichen Bedarf dimensioniert werden und keine weiträumigen Verkehre zusätzlich anziehen. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes (Mauerstreifen, Feldmark) sollen bei der Projektierung von vornherein besonders berücksichtigt werden.

Die Kreuzung Schichauweg / Motzener Straße / Egestorffstraße ist in dem Zusammenhang neu zu gestalten und mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Der Tilkeroder Weg und der Diedersdorfer Weg sind in diesem Zusammenhang für den Durchgangsverkehr zu sperren.

 

Begründung:

Dem Gewerbegebiet rund um die Motzener Straße mangelt es an einer sinnvollen Anbindung an das überörtliche Straßennetz, insbesondere zur B101 und zur A10 / südlicher Berliner Ring. Die im Gewerbegebiet ansässigen Betriebe sind in ihrem ökonomischen Wettbewerb auf eine sinnvolle Straßenanbindung angewiesen. Die heutige Erschließung über den chronisch überlasteten Knoten Friedensfelser Straße / Nahmitzer Damm ist deutlich unzureichend. Eine Entspannung der Verkehrssituation auf anderem Wege ist nicht zu erwarten.

Berlin, den 11. März 2019

 

Marijke Höppner                 Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Antrag 7/7

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Platzfläche Ecke Yorck- / Bülowstraße

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt den neu geschaffenen Platz im Bereich Yorck- / Bülowstraße mit dem Inkrafttreten der Parkraumbewirtschaftung (voraussichtlich April 2019) für den KFZ-Verkehr zu sperren und die Fläche wieder als reinen Fußgängerbereich nutzbar zu machen. Die Fläche soll im Sinne eines Stadtplatzes für den Aufenthalt möbliert werden. Zur konkreten Ausgestaltung ist ein kleines Beteiligungsformat mit Interessierten durchzuführen.

 

Begründung:

In dem ohnehin schon durch zahlreiche Hauptverkehrsstraßen, Luftverschmutzung und Mangel an Grün- und Aufenthaltsflächen belasteten Quartier westlich der Yorckbrücken wurde mit dem Bau eines weiteren Parkplatzes kein sinnvoller Beitrag zur positiven Quartiersentwicklung geleistet. Mit dem Inkrafttreten der Parkraumbewirtschaftung ist in Kürze auch eine deutliche Entspannung der Stellplatzsituation im Schöneberger Norden zu erwarten, sodass sich hier ein begrenztes Gestaltungspotential zugunsten einer ausgleichenden Quartiersentwicklung ergibt.

 

Berlin, den 11. März 2019

 

Marijke Höppner                                                                    Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

               

 

 

 

 

                                       

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