SPD Tempelhof-Schöneberg begrüßt Urteil des OVG
Die SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 29.01.2015, dass es in dem früheren Wegert-Haus an der Potsdamer Straße, Ecke Kurfürstenstraße kein sogenanntes „Laufhaus“ geben darf. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit im Sinne des Bezirks entschieden: Der Bezirk hat zu Recht im Jahre 2008 die Genehmigung für das Großbordell mit 48 Zimmern versagt. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
Christoph Götz, Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg: „Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Etwaige Schadenersatzforderungen sind damit ebenfalls vom Tisch – uns fällt ein Stein vom Herzen! Das Urteil ist auch ein klares Signal an die gesamte Branche. Unsere Bemühungen zur Stabilisierung des Kiezes werden damit bestärkt. Das Urteil bestätigt aber insbesondere die Rechtsauffassung des Bezirks, dass sich Vorhaben rücksichtsvoll in ihr jeweiliges Umfeld einfügen müssen.“
Schon 2007 hatten Anwohner sowie das örtliche Quartiersmanagement die Pläne kritisiert und dagegen mobilisiert.