Gartendenkmale angemessen unterhalten

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Gartendenkmale im Bezirk angemessen zu unterhalten.

Hierbei soll vor allem geprüft werden, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Grundpflege bestehen und wie bürgerschaftliches Engagement ergänzend sinnvoll eingebunden werden kann.

Der BVV ist bis zur Juli-Sitzung 2016 zu berichten.

 

Begründung:

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es mehr als 40 Gartendenkmale, die einen unterschiedlichen Gestaltungszustand haben. Die Auflagen des Landesdenkmalamtes sind teilweise sehr strikt, so dass Pflegevereinbarungen und bürgerschaftliches Engagement nicht möglich sind.

 

 

Berlin, den 02.05.2016

Annette Hertlein  

 

 

      

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