Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, das Mahnmal für die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter des Außenlagers des Konzentrationslagers Sachsenhausen am Bornhagenweg um ein Gestaltungselement (Infotafel, Stele) zu ergänzen, das inhaltliche Informationen zu dem Außenlager liefert.
Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:
ein historisches Foto vom Außenlager am Bornhagenweg
vergleichende Luftbilder (ein historisches Luftbild mit den Gebäuden des Außenlagers und ein aktuelles Luftbild)
Basisinformationen zu den Außenlagern des KZ Sachsenhausen
Daten zum Außenlager in Lichtenrade, z.B. die Lagerstärke
Informationen zu Art und Umfang des Zwangsarbeitereinsatzes im Außenlager
Lichtenrade
Zitate und Berichte von ehemaligen Häftlingen
In die inhaltliche und gestalterische Konzeptionierung ist die Berliner Geschichtswerkstatt, insbesondere die Geschichtswerkstatt Lichtenrade, die durch jahrelange engagierte Erinnerungsarbeit über umfangreiche Informationen und Material verfügt, einzubeziehen.
Eine Einweihung des zusätzlichen Informationselements soll zum 70. Jahrestag der Befreiung des Außenlagers in Lichtenrade am 20. April 2015 vorbereitet werden.
Begründung:
In Lichtenrade befand sich von 1943 bis zum 20. April 1945 ein Außenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Die Häftlinge waren politische Gefangene aus vielen europäischen Ländern, die unter unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten. Die Nationalsozialisten nutzten die Arbeitskraft der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bis zur Erschöpfung und zum Tod dieser Menschen.
Dank der jahrelangen engagierten Erinnerungsarbeit der Geschichtswerkstatt Lichtenrade als Projektgruppe der Berliner Geschichtswerkstatt e.V. wurde 1987 am ehemaligen Standort des Zwangsarbeiterlagers am Bornhagenweg das Mahnmal für die Zwangsarbeiter des Außenlagers Sachsenhausen eingeweiht.
Weitere Informationen, die über die Jahre durch die Geschichtswerkstatt und insbesondere durch deren Arbeit mit Zeitzeugen des Außenlagers zusammengetragen wurden, sollen nun in geeigneter Weise vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Berlin, den 10.02.2014
Melanie Kühnemann
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