Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der weiteren Planung der Begegnungszone Maaßenstraße folgende Parameter zu beachten:
- Es muss gesichert sein, dass beide Teilbereiche der Straße (Nollendorfplatz bis Nollendorfstraße und Nollendorfstraße bis Winterfeldtplatz) in einem Zuge realisiert werden. Die Reduzierung der Maßnahme auf nur einen Teilbereich bzw. eine sukzessive Umsetzung über mehrere Jahre wird nicht akzeptiert.
- Die in den Gehwegbereichen vorhandenen Radwege müssen im Rahmen der Maßnahme baulich zurück genommen werden.
- Die Fahrbahnbreite soll außerhalb der aufgepflasterten Kreuzungsbereiche so bemessen werden, dass einseitig Liefervorgänge unter Aufrechterhaltung des 2-Richtungs-Fließverkehrs möglich werden.
- Es muss wirkungsvoll sichergestellt sein, dass die für den Fußverkehr neu gewonnen Flächen nicht durch Gastronomiebetriebe belegt werden sowie dass diese Flächen (z.B. über die Belegung mit Kinderspielgeräten) so gestaltet werden, dass die Nutzung für "Trinkgelage" nicht begünstigt wird.
Begründung:
Ggf. mündlich
Berlin, den 10.03.2014
Christoph Götz
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