Rücknahme der Streichungsvorhaben der Stellen ...

im schulpsychologischen Dienst bis 2020

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die Kürzungsmaßnahmen in Bezug auf die Stellen im schulpsychologischen Dienst bis 2020 mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen und auch die nicht mehr besetzen (auslaufenden) Stellen umgehend zu besetzen, um damit einer Verschlechterung der schulpsychologischen Versorgung der Berliner Schüler/innen und des Schulpersonals entgegenzutreten.

Begründung:

Für Tempelhof-Schöneberg würden die geplanten Streichungen mit einer massiven Verschlechterung der schulpsychologischen Versorgung der Berliner Schüler/innen und des Schulpersonals einhergehen.

Der schulpsychologische Dienst ist gemäß §107 Schulgesetz für alle Berliner Schulen zuständig und wird zunehmend mit Einzelfällen und erheblich gestiegenen Anforderungen nach Systemberatung konfrontiert.

Die 2012 operativ zur Verfügung stehenden 85 Vollzeitpsychologenstellen wurden 2013 um vier Stellen gekürzt und müssen u. E. noch um ca. sechs Stellen für die Verwaltungstätigkeit der Leitungen reduziert werden, da diese Tätigkeit zzt. nicht ausgeglichen wird. Die somit tatsächlich zur Verfügung stehenden 75 Stellen versorgen ca. 407.991 Schüler/innen, 1.243 Schulen und ca. 35.000 Personen des Schulpersonals, daraus ergibt sich ein Schlüssel von einer/m Schulpsycholog/e/in für ca. 5440 Schüler, ca. 17 Schulen und ca. 467 Personen des Schulpersonals.

Die Empfehlungen der OECD sehen ein Verhältnis von 1:2500 vor, das würde mittelfristig für Berlin die Anhebung auf ca. 165 Vollzeitpsychologenstellen bedeuten.

Mit der derzeitigen personellen Ausstattung ist z.B. die Versorgung von psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen (ca. 20 % der Berliner Kinder und Jugendlichen leiden unter psychosomatischen Beschwerden) nicht zu gewährleisten. Nach statistischen Erhebungen des schulpsychologischen Dienstes von 2010/11 werden nur ca. 2 % versorgt.

Der schulpsychologische Dienst hat einen Entwicklungsprozess hin zu mehr Systemberatung für die Schulen hinter sich, ohne dass die Einzelfälle weniger geworden wären. Die gewachsenen Anforderungen nach dringend notwendiger Systemberatung erfordern zusätzliche psychologische Ressourcen, ohne die nicht alle Anforderungen erfüllt werden können bzw. es bei gleichbleibender Ausstattung zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Qualität kommen muss.

Die Schule und damit auch der schulpsychologische Dienst ist u.a. konfrontiert mit einer hohen Quote von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss von 13,1 %, einer hohen Ausbildungsabbrecherquote von 12,2 %, mit erheblichen Schuldistanzproblemen, mit Schülerinnen und Schülern aus Multi-Problem-Familien, mit Suchtverhalten von Schüler/innen unterschiedlicher Art (Alkohol, Nikotin, Cannabis, Spielsucht etc.), mit Schülerinnen und Schülern, die erhebliche Verhaltensprobleme haben und mit delinquenten männliche Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Der psychologische Beratungsbedarf im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere der Lehrergesundheit, kann ebenfalls nur mit zusätzlichen Mitteln angemessen befriedigt werden.

Marijke Höppner, SPD
Martina Zander-Rade, GRÜNE

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