Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Lage und Größe der historischen Parzelle und deren Fläche unverzüglich zu klären und abzugrenzen, um auf dem angrenzenden Bereich die Baumaßnahmen zur Entwicklung der Grünfläche aufnehmen zu können, ohne das Gebäude und die Oberflächenbeschaffenheit der historischen Parzelle anzutasten.
Der BVV ist vor Beginn der Baumaßnahmen und dann kontinuierlich zu berichten.
Begründung:
In der Sitzung des Kulturausschuss am 7.2.2013 wurde deutlich, dass das Bezirksamt derzeit nicht richtig informiert ist über die historische Parzelle der ehemaligen Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachfahren und deren Fläche. Alle Zahlen und Kosten, die von Vertretern des Bezirksamtes während der Sitzung dargelegt wurden, bezogen sich offenbar auf ein mehr als doppelt so großes Flurstück. Die historischen Parzellenmaße können aber Lageplanskizzen aus der Bauakte zum Grundstück entnommen werden.
Um die Baumaßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung der Grünflächen im Bereich Torgauer Straße weiterführen zu können, ist die Festlegung der historischen Parzelle unbedingt notwendig, da ein Beschluss der BVV neben dem Erhalt und der Sicherung der ehemaligen Kohlenhandlung Bruno Meyer nachfahren, auch den Erhalt der Oberflächenbeschaffenheit der gesamten historischen Parzelle verfügt.
Berlin, den 8. April 2013
Melanie Kühnemann
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