Investitionen in Energieeffizienz unterstützen

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eindeutige Kriterien zu entwickeln und zu veröffentlichen, die die Eigenschaft „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ im Sinne des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient sanieren“ definiert. Parallel soll ein Geschäftsprozess beschrieben werden, der zu einer zügigen Bescheinigung über das Vorliegen dieser Eigenschaft führt.

Die Definition soll investitionswilligen Bürgerinnen und Bürger Anhaltspunkte geben, ob eine Beantragung von Mitteln des KfW-Programms „KfW-Haus-Denkmal“ möglich ist. Der Geschäftsprozess soll zu einer belastbaren Auskunft innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Anfrage führen.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, Prüfung und Bescheinigung im Sinne des KfW-Programms Bestandteil „KfW-Haus-Denkmal“ in den Produktkatalog zur Kosten- und Leistungsrechnung einfügen zu lassen.

Begründung:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, unterstützt die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten und Baukostenzuschüssen. Mit den seit 2012 geltenden Bedingungen wurde auf die Kritik aus der Fachwelt reagiert, die befürchtete, dass die vorher geltenden Bedingungen den Anreiz setzen, kulturhistorisch und städtebaulich wertvolle Bausubstanz unter einer Wärmedämmschicht zu begraben. Langfristig hätte dies zu einer Uniformität und Gesichtslosigkeit der Städte geführt.
Die aktuellen Förderrichtlinien enthalten nunmehr einen Programm-Bestandteil „KfW-Haus-Denkmal“, der die Förderung von „Denkmalen“ und „besonders erhaltenswerter Bausubstanz“ vorsieht. Während die Eigenschaft „Denkmal“ durch die Denkmalschutzgesetze der Länder klar definiert ist, entscheidet über den Status „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ die Kommune; in Berlin die Bezirke, soweit es sich nicht um Gebiete von gesamtstädtischer Bedeutung handelt.
Das KfW-Programm unterstützt die städtebaulichen Ziele des Bezirks: Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden auf der einen Seite und die Bewahrung der baulichen und baukulturellen Vielfalt auf der anderen Seite. Darüber hinaus ist dem Bezirk daran gelegen, den Zugang zu Fördermitteln zu erschließen, da diese über die Regelungen der §§ 558 und 559 BGB mietdämpfend wirken.

Berlin, den 03.12.2012

Axel Seltz

WhatsApp-Kanal

Neues aus dem Bezirk | SPD-Fraktion TS

Wir haben als SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg bei WhatsApp einen Kanal eingerichtet, um über unsere Arbeit zu informieren. Über den kostenlosen Kanal kann man unsere Arbeit verfolgen und ist bestens informiert.

WhatsApp Kanal hier abonnieren

Kontakt

post@spd-fraktion-tempelhof-schoeneberg.de
030 90277 6486

Social Media:

Facebook SPDFraktionTS
Instagram spdfraktionts

Zählgemeinschaft

Die Zählgemeinschaft, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der SPD-, der Grünen- und der Links-Fraktion bildet, fußt auf einer Zählgemeinschaftsvereinbarung von 2021, die über eine Zusatzvereinbarung nach der Wiederholungswahl modifiziert wurde.

Zum Vertrag

Social Media