Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sämtliche Wohnungsbaupotenziale in Tempelhof-Schöneberg ab einer Grundstücksgröße von ca. 5.000qm schriftlich nach folgenden Kriterien aufzulisten (sortiert nach Planungsräumen):
a) Anschrift (Eigentümerschaft: öffentlich oder privat)
b) Grundstücksgröße
c) Planungsrechtlicher Status
d) Frühestmöglicher Baubeginn
e) Mögliche GFZ, GRZ, maximale BGF
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere geeignete, innerstädtische Bereiche in Schöneberg, Tempelhof und Friedenau sowie auch solche Bereiche, die bislang noch nicht zur Wohnnutzung vorgesehen sind.
Der Bericht soll als Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Juni-Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Begründung:
Neben dem Schutz der Wohnungsbestände ist Neubau das wirkungsvollste Mittel zur Befriedigung der steigenden Nachfrage und zur Mäßigung der Mietenentwicklung. Die Aktivierung von innerstädtischen Wohnbauflächen folgt dabei dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung der kurzen Wege (Innenentwicklung statt Zersiedelung), führt zu einer besseren Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur und zu einer hinsichtlich des Klimaschutzes sinnvollen baulichen Entwicklung. Die zu erarbeitende Übersicht dient als Grundlage für die weiter gehende politische Bewertung.
Berlin, den 12.03.2012
Elke Ahlhoff, Christoph Götz
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
Jörn Oltmann, Ralf Kühne
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Grüne
Ralf Olschewski
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der CDU
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