Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, unter welchen rechtlichen, technischen und finanziellen Bedingungen in den Rathäusern des Bezirks an ausgewählten Orten ein frei zugängliches WLAN für die BürgerInnen eingerichtet werden kann. Hierbei sind Orte mit großem Publikumsverkehr, z.B. die Bürgerämter oder die Eingangshallen der Rathäuser, zu bevorzugen. Belange des Datenschutzes sind gesondert aufzuführen.
Der BVV ist bis zum Juni 2012 zu berichten. Zusätzlich sind die Ergebnisse der Prüfung in schriftlicher Form dem Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information vorzulegen.
Begründung:
Mit der Einrichtung eines frei zugänglichen WLANs an den stark frequentierten Orten des Bezirksamtes wird die Informationsfreiheit und Bürgerfreundlichkeit gefördert. Bevor ein WLAN eingerichtet werden kann, müssen die Randbedingungen, wie z.B. die Haftung, geklärt werden.
Berlin, den 12.03.2012
Annette Hertlein
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