B-Plan 7-49 VE: Belange des Radverkehrs berücksichtigen!

Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 7-49 VE eine öffentlich nutzbare Fuß- und Radwegeverbindung als geradlinige und direkte Verbindung zwischen Machon- und Richterstraße zu gewährleisten.

Zusätzlich sind die längerfristigen Möglichkeiten zu einer südlichen Anbindung der Richterstraße über die Kolonie Wild-West und den Upstallweg zur Straße Alt-Mariendorf (teilw. Privatgrundstücke) für den Fuß- und Radverkehr zu prüfen.

Hierzu ist der BVV bis Mai 2012 Bericht zu erstatten.

Begründung:
Die Entwicklung des Geländes bietet die Möglichkeit zur Realisierung einer direkten Fuß- und Radwegeverbindung in Ergänzung des bestehenden Nebenstraßennetzes seitlich des Mariendorfer Damms (siehe auch BVV-Beschluss zu Drucksache 1565/XVIII). Dieser Wegeführung kommt insbesondere dem kleinräumigen und dem Schüler-Radverkehr zu Gute, der den Tempelhofer Damm aufgrund der starken KFZ-Belastung meidet.

Berlin, den 09.01.2012

Christoph Götz

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