Wir fragen das Bezirksamt:
1. Sind seit 2006 Anträge auf Bauvoranfragen oder Baugenehmigungen für das Plangebiet beim Bezirk eingegangen und wie sind sie beschieden worden?
2. Warum hat das Bezirksamt für die Flächen am Werdauer Weg kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet?
3. Gab es auf Seiten des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg Hinderungsgründe, die die Einleitung eines Bebauungsplanverfahren verhinderten?
4. Auf welcher Grundlage wird das Planverfahren nicht vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg durchgeführt?
5. Welche Gründe hat das an sich ziehen des Verfahrens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und wurde dem Bezirk die an sich Ziehung des Verfahrens vorher angekündigt?
6. Welche Einflussmöglichkeiten besitzt das Bezirksamt in Fällen der an sich Ziehung durch SenStadt auf das Verfahren?
7. Inwieweit unterscheiden sich die Einflussmöglichkeiten zwischen den Planverfahren zum Flughafen Tempelhof mit denen am Werdauer Weg?
8. Welche Ziele verfolgt das Land Berlin mit der Aufstellung des Bebauungsplans B-Plan 7-36?
Berlin, den 08.02.2010
Dr. Müller-Follert
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