Große Anfrage
der Fraktion der SPD
gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG i.V.m. § 36 GO BVV
betr: Teileinziehung des Breslauer Platzes
Wir fragen das Bezirksamt:
1.Welche Einwände wurden im Rahmen des Teileinziehungsverfahren vorgebracht?
2. Was ergab die Abwägung der vorgebrachten Einwände unter dem Ziel der Drs. 0319/XX „Breslauer Platz endlich aufwerten und Teileinziehungsverfahren umsetzen!“ und Drs. 1622/XIX „Sofortige Umsetzung der BVV-Beschlüsse zum Breslauer Platz!“?
3. Sind nach Würdigung der Einwände wesentliche Änderungen der Planungen erforderlich – und wenn ja – welche?
4. Wann werden diese Informationen der BVV transparent zur Verfügung gestellt?
Berlin, den 9. März 2020
Marijke Höppner Christoph Götz-Geene
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion der SPD
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