Große Anfrage
der Fraktion der SPD
gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG i.V.m. § 36 GO BVV
betr: Wie bürgerfreundlich sind unsere bürgernahen Dienstleistungen?
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Anfragen von Bürger*innen gehen monatlich im Ordnungsamt
telefonisch
per Email oder Post
per App Ordnungsamt Online ein?
2. Wie viele Anfragen von Bürger*innen gehen monatlich im Tiefbauamt (insb. Verkehrssicherheit, Grünflächen, Spielplätzen)
telefonisch
per Email oder Post
per App Ordnungsamt Online ein?
3. Wie viele VZÄ stehen zur Verfügung, um die Meldungen entgegenzunehmen, an die Fachverwaltungen weiterzuleiten und ggfs. Bürger*innen eine Rückmeldung zu geben?
4. Wie wird mit den Bürger*innen Kontakt aufgenommen nach Eingang der Meldung?
5. Wie erfahren die Bürger*innen, ob und wann ihr Anliegen bearbeitet wird?
6. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass auf der Ordnungsamt App seit Monaten als offen/in Bearbeitung markiert sind?
7. Wie wird mit Meldungen von Bürger*innen umgegangen, die sich im Verwaltungsdschungel nicht sofort zurecht finden und sich versehentlich an die falsche Stelle gewandt haben?
8. Wie wird mit Meldungen von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung umgegangen?
Berlin, den 7. September 2020
Marijke Höppner
und die übrigen Mitglieder der
Fraktion der SPD
Neues aus dem Bezirk | SPD-Fraktion TS
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Die Zählgemeinschaft, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der SPD-, der Grünen- und der Links-Fraktion bildet, fußt auf einer Zählgemeinschaftsvereinbarung von 2021, die über eine Zusatzvereinbarung nach der Wiederholungswahl modifiziert wurde.