Große Anfrage 2 zur 44.BVV

Große Anfrage

der Fraktion der SPD

gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG  i.V.m. § 36 GO BVV

 

betr: Wie bürgerfreundlich sind unsere bürgernahen Dienstleistungen?

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie viele Anfragen von Bürger*innen gehen monatlich im Ordnungsamt
telefonisch
per Email oder Post
per App Ordnungsamt Online ein?

2. Wie viele Anfragen von Bürger*innen gehen monatlich im Tiefbauamt (insb. Verkehrssicherheit, Grünflächen, Spielplätzen)
telefonisch
per Email oder Post
per App Ordnungsamt Online ein?

3. Wie viele VZÄ stehen zur Verfügung, um die Meldungen entgegenzunehmen, an die Fachverwaltungen weiterzuleiten und ggfs. Bürger*innen eine Rückmeldung zu geben? 

4. Wie wird mit den Bürger*innen Kontakt aufgenommen nach Eingang der Meldung?

5. Wie erfahren die Bürger*innen, ob und wann ihr Anliegen bearbeitet wird?

6. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass auf der Ordnungsamt App seit Monaten als offen/in Bearbeitung markiert sind?

7. Wie wird mit Meldungen von Bürger*innen umgegangen, die sich im Verwaltungsdschungel nicht sofort zurecht finden und sich versehentlich an die falsche Stelle gewandt haben?

8. Wie wird mit Meldungen von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung umgegangen?

Berlin, den 7. September 2020

Marijke Höppner            

und die übrigen Mitglieder der

Fraktion der SPD

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