Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG
Betreff: Parkraumbewirtschaftung rund um den Tempelhofer Damm nicht überdehnen
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die geplante Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zur Flankierung des Verkehrsversuchs am Tempelhofer Damm zunächst auf einen Bereich zu beschränken, der im Osten durch die Felixstraße und im Westen durch die Manteuffelstraße begrenzt wird. Dies ist zügig in Angriff zu nehmen, um den schon pandemiebedingt von Einbußen betroffenen Einzelhandel zu unterstützen. Darüber hinaus sind die von Bezirksamt angekündigten Verhandlungen mit den Parkhausbetreibern aufzunehmen resp. fortzuführen.
Begründung:
Durch die geänderte Verkehrsführung am Tempelhofer Damm fallen rund 300 Stellplätze weg, die von der Anwohnerschaft, Belegschaft der ansässigen Geschäfte und deren Kundschaft je nach Abschnitt und Tageszeit unterschiedlich stark genutzt wurden. Eine Parkraumbewirtschaftung führt zu einer verstärkten Nutzung der Parkhäuser durch die Kundschaft und einen schnelleren Wechsel von Stellplatznutzern bzw.
-nutzerinnen im öffentlichen Straßenland. Die Erfahrungen andernorts zeigen, dass damit auch Kundschaft aus weiter entfernten Bereichen angezogen wird, da diese hoffen darf, einen Parkplatz zu finden. Durch Anwohnervignetten und ggf. kulante Angebote zur Parkhausnutzung kann sich auch die Parkplatzlage für die Anwohnerschaft entspannen. Die SPD-Fraktion erwartet nicht, dass Verdrängungseffekte durch Parkplatzsuchende über die Felix- und Manteuffelstraße hinaus reichen werden. Dies ließe sich durch eine spätere Einbeziehung dieser Bereiche überdies korrigieren.
Berlin, den 8. Februar 2021
Marijke Höppner Axel Seltz
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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