Das Bezirksamt möge anstehende Umbauten für Querungshilfen priorisieren und sich bei den zuständigen Stellen für eine Auswahl der Arbeiten nach Priorität einsetzen. Hierbei sind folgende Umbauten zu berücksichtigen:
Bei den Bordsteinabsenkungen ist die Prioritätenliste des Beirates von und für Menschen mit Behinderung maßgeblich zu berücksichtigen.
Bei den Auflistungen ist zu unterscheiden zwischen einer bezirksinternen Liste und einer Liste der den zuständigen Stellen gemeldeten Punkte.
Der BVV ist regelmäßig, erstmals im Mai 2022 zu berichten.
Begründung
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeit für Haupt- und Nebenstraßen sowie diversen auf Landesebene initiierten Umbauprogrammen liegt es in der Verantwortung jeden Bezirks, die gewünschten und notwendigen Umbauten zu priorisiert zu melden. Da einige der Umbauten eine längere Vorlaufphase haben und viele Hinweise aus der Bevölkerung kommen, soll eine notwendige Transparenz erreicht werden.
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Marijke Höppner | Annette Hertlein (Mail) |
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