Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die digitale Parkraumüberwachung zu schaffen. In einem ersten Schritt soll das Vorhaben in der neu einzurichtenden Parkraumbewirtschaftungszone in Tempelhof initiiert werden. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2022 Bericht zu erstatten.
Begründung
Die digitale Parkraumüberwachung optimiert die Erfassung von Falschparker*innen und wird beispielsweise bereits durch das Bezirksamt Mitte getestet. Dazu gehört, dass Parkstände durch das Ordnungsamt vorab erfasst werden, Autofahrer*innen auf das Autokennzeichen ausgestellte digitale Parkscheine per SMS oder alternativ an stationären Parkautomaten erwerben können und die Kennzeichen parkender Autos mithilfe eines „Scancars“ gescannt und mit einer Datenbank abgeglichen werden. Wird durch das System festgestellt, dass kein digitaler Parkschein auf das betreffende gescannte Autokennzeichen existiert, wird dieses automatisch an die Bußgeldstelle weitergeleitet.
Dadurch entfällt die persönliche Kontrolle und händische Ausstellung von Verwarnungsgeldbescheiden durch Mitarbeitende des Ordnungsamtes. Auch die Zahl der kontrollierten Autos pro Stunde wird deutlich erhöht.
Zurzeit fehlt in der Straßenverkehrsordnung die erforderliche gesetzliche Grundlage zur Erfassung von Autokennzeichen. Ziel ist, dass das Bezirksamt den digitalen Parkausweis aufgrund der vorliegenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen zügig einführen kann, sobald eine Rechtsgrundlage durch den Bund geschaffen worden ist.
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Marijke Höppner | Kubilay Yalçın (Mail) |
2022-03-03
Eingebracht
2022-03-16
Überwiesen (Ordnung, Grün, Umwelt & Klimaschutz)
2022-04-04
Beschlussempfehlung (Ordnung, Grün, Umwelt & Klimaschutz)
2022-05-18
Beschlossen
offen
MZK
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