Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90 / Grüne
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 13 Abs. 3 BezVG
betr.: Dringliche Willensbekundung
Gewährleistung gesundheitlicher Versorgung auch für Bürger*innen im Süden des Bezirks
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Gewährleistung der gesundheitlichen Versorgung aller Tempelhof-Schöneberger Bürger*innen ist für die Bezirksverordnetenversammlung ein nicht verhandelbares Gut.
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg kritisiert, dass sie die Information über die Verlagerung des stationären medizinischen Angebots lediglich über die Presse erfahren hat.
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg erwartet vom Aufsichtsrat der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH über die Pläne für einen Umzug der stationären Angebote informiert zu werden. Das betrifft sowohl die Zeitpläne als auch die Darstellung der Gewährleistung der gesundheitlichen Versorgung von Bürger*innen aus den südlichen Ortsteilen des Bezirks.
Die Verlagerung der Rettungsstelle vom Wenckebach-Klinikum an das Auguste-Viktoria-Krankenhaus ist für die BVV von besonderem Interesse und nur vertretbar, wenn die Notfallversorgung für Bürger*innen aus Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade gewährleistet ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt, dass Vivantes den Standort des Wenckebach-Klinikums nicht aufgeben, sondern weiter für ambulante medizinische Leistungen nutzen will. Die BVV möchte daher von Vivantes über die Pläne für die Nachnutzung unterrichtet werden.
Berlin, den 5. Oktober 2020
Marijke Höppner Manuela Harling
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
Rainer Penk Aferdita Suka
und die weiteren Mitglieder der Fraktion B90/Grüne
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