Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 13 Abs. 3 BezVG
betr.: Gewerbetreibende nicht vergessen: Informationen über Straßen- und Tiefbauarbeiten gewährleisten
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, bei der Bauvorbereitung von Straßenbauarbeiten die anliegenden Gewerbetreibenden gesondert zu informieren. Dies kann beispielsweise durch gezielte Informationsschreiben oder direkten Kontakt erfolgen.
Weiterhin ersucht die BVV das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass solche frühzeitigen Informationen auch für Arbeiten Dritter und für Leitungsverlegungen der Telekommunikation gewährleistet werden.
Begründung:
Für Gewerbetreibende ist es enorm wichtig, über Bauarbeiten vor ihrer Tür frühzeitig informiert zu sein. Das geschieht zu oft nicht. Ob, in welchem Umfang und wie lange Bauarbeiten stattfinden, kann ganz direkt das Gewerbe beeinflussen – beispielsweise in der Gastronomie bei Außenbestuhlung. Deshalb braucht es gezielte Informationen für die Gewerbetreibenden – genauso wie für die Anwohnenden.
Das Bezirksamt hat in der Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Drucksache 0209/XX dargestellt, wie es Anwohnende vor und während Straßenbauarbeiten informieren will. An den anliegenden Gewerbetreibenden gehen diese Informationen aber zu oft vorbei, weil die gewählten Wege nicht bei ihnen ankommen.
Berlin, den 28.09.2020
Marijke Höppner Wiebke Neumann
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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