Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG
Betreff: Gefährdung von querenden Fußgänger*innen am S-Bahnhof Schöneberg minimieren
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Stellen die Stützpfeiler der Bahnbrücke der S-Bahn-Linie 1 (stadteinwärts) am S Schöneberg baulich so zu verändern, dass eine Querung des Sachsendamms unterhalb der Brücke durch Gitter oder vergleichbares Material effektiv ausgeschlossen wird.
Begründung:
Während ein Zaun unterhalb der Bahnbrücken am S Schöneberg die unsachgemäße Querung des Sachsendamms verhindert, bieten die besagten Stützpfeiler durch bauliche Lücken die Möglichkeit, auf direktem Wege vom Ausgang des S-Bahnhofs zur Torgauer Straße zu gelangen. Diese insbesondere von Kindern und Jugendlichen immer wieder genutzte Möglichkeit ist an dieser stark befahrenen und teilweise schlecht einseh- und abschätzbaren Passage höchst gefährlich und sollte im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen künftig effektiv ausgeschlossen werden.
Berlin, den 7. September 2020
Marijke Höppner Kevin Kühnert
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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