Antrag zur 43.BVV/XX Antrag 4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Sicheres Überqueren des Tempelhofer Damms nördlich der Burgemeisterstraße für Fußgänger*innen ermöglichen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Sperrfläche, die sich ehemals an östlicher Seite des Tempelhofer Damms nördlich der Burgemeisterstraße befunden hat, neu markieren zu lassen.

 

Begründung:

Der Tempelhofer Damm ist durch den Zaun, der sich auf dem Mittelstreifen befindet, für Fußgänger*innen nur an wenigen Stellen zu überqueren. Eine dieser Querungsstellen befindet sich nördlich der Burgemeisterstraße. Auf der westlichen Seite des Tempelhofer Damms befindet sich eine Sperrfläche, die das Parken von Fahrzeugen verhindert. Diese Sperrfläche fehlt jedoch auf der gegenüberliegenden Seite. In der Folge wird die Fläche zum Parken genutzt und Fußgänger*innen müssen auf dem Tempelhofer Damm nach einer Möglichkeit suchen, um zwischen den geparkten Fahrzeugen den Gehweg erreichen zu können. Während man ohne Gepäck noch relativ einfach zwischen den parkenden Fahrzeugen durchgehen kann, gestaltet sich das Überqueren mit Gepäck, Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl schwieriger und ist auf dem vielbefahrenden Te‘ Damm auch gefährlich.

Die Fotos von Google Street View zeigen, dass es auch an der östlichen Seite des Tempelhofer Damms eine Sperrflächenmarkierung gegeben hat. Diese sollte wieder neu aufgetragen werden.

 

Berlin, den 17. August 2020

Marijke Höppner                                                                                      Manuela Harling

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

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