Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG
Betreff: Ehemaliges Pumpwerk Lichtenrade
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich auf Grundlage der Erkenntnisse der MzK zur Drs. 1358/XX bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für das ehemaligen Pumpwerk Lichtenrade in der John-Locke-Straße ein Interessenbekundungsverfahren für eine Nachnutzung als Werkstatt eines freien sozialen Trägers durchgeführt wird.
Soweit das Verfahren erfolgreich ist und Interessenbekundungen eingehen, soll in Abstimmung mit der Abteilung Soziales auf dem Verhandlungswege der zukünftige Nutzer bestimmt werden und ein langfristiger Mietvertrag mit diesem geschlossen werden. Sollte dieses Verfahren nicht fruchten, soll eine Vermietung an einen örtlichen Handwerksbetrieb erfolgen.
Begründung
Das leerstehende Pumpwerk sollte so bald wie möglich wieder einer sinnvollen Nutzung des Gemeinwohls zugeführt werden. Die begrenzten Möglichkeiten auf dem Grundstück, der bauliche Charakter des Objektes, die Lage des Objektes im Wohngebiet sowie die letzte Zwischennutzung des Objektes durch einen Schlossereibetrieb sprechen für die beschriebene Nachnutzung.
Berlin, den 10.02.2020
Marijke Höppner Christoph Götz-Geene
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
Matthias Steuckardt Patrick Liesener
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der CDU
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