Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG
Betreff: Sperrung der nördlichen Steinmetzstraße für den Durchgangsverkehr
Die BVV ersucht das Bezirksamt, im Rahmen des zu erarbeitenden Verkehrskonzeptes für den Schöneberger Norden (Drs. 0521/XX) zu prüfen, ob die nördliche Steinmetzstraße im Abschnitt zwischen Bülow- und Kurfürstenstraße durch entsprechende Maßnahmen dauerhaft für den Durchgangsverkehr gesperrt werden kann.
Begründung:
Die derzeitige Sperrung des Straßenabschnitts (die auf eine Baustelleneinrichtung zurück zu führen ist) zeigt, dass für den allgemeinen Straßenverkehr keine Nachteile zu befürchten sind, für die Anwohner*Innen jedoch ein erheblicher Zugewinn an Lebensqualität zu erwarten ist. Die Maßnahmen darf nicht zu einer Zusatzbelastung der Kurfürsten- oder der Blumenthalstraße führen.
Berlin, den 2. Dezember 2019
Marijke Höppner Christoph Götz-Geene
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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