Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG
betr.: Bezirksbelange in den Planungsprozess Tempelhofer Damm einbringen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner*innen vor Verkehrsemissionen, zur Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Fußgänger- und Radfahrersicherheit mit Nachdruck in den laufenden Planungsprozess einzubringen.
Diese Maßnahmen sind insbesondere:
Begründung:
Die Präsentation der Planung der Berliner Wasserbetriebe zur Sanierung des Tempelhofer Damms im Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt am 28.10.2019 hat offengelegt, dass die Belange des Bezirks bislang nur ungenügend in den laufenden Planungsprozess eingeflossen sind. Aktuell bestehen gravierende Mängel bei der Fußgänger- und Radfahrersicherheit. Zugleich sind die Anwohner*Innen in erheblichem Umfang Verkehrsemissionen (Dauerstau) ausgesetzt, die insbesondere von der überkommenen Verkehrsführung an der BAB-Anschlussstelle und der Verkehrsführung vor dem Platz der Luftbrücke herrühren. Die geplante Anlage der Radverkehrsinfrastruktur im Gehwegbereich birgt ferner die Gefahr, dass diese Infrastruktur nach einigen Jahren wieder unbrauchbar sein wird weil es zu erneuter Durchwurzelung der Oberflächen kommt. Die geeignetere Variante ist die Anlage der Fahrradstreifen im Fahrbahnbereich.
Berlin, den 11.11.2019
Marijke Höppner Christoph Götz-Geene
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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