Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG
Betreff: Bürokomplex Reichartstraße sinnvoll und angemessen erschließen
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, im Rahmen der Abstimmungen zum Bebauungsplanverfahren für das Bürozentrum Reichartstraße 2 (hinterliegend), darauf hinzuwirken, dass eine städtebaulich und funktional adäquate Erschließungssituation für den zu erwartenden erheblichen täglichen Mitarbeiter*innen- und Besucher*innenverkehr berücksichtigt wird.
In dem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die Erschließung für den Fußgänger*innenverkehr statt über die nur 4 m breite Engstelle an der Friedrich-Haak-Brücke nicht angemessener
Die Abwicklung der Fahrzeugflüsse z.B zur Tiefgarage und zur Versorgung über die Engstelle an der Friedrich-Haak-Brücke ist davon unberührt.
Begründung
Es ist aufgrund der Nähe des Standortes zum Bahnhof Südkreuz zu erwarten, dass der sehr weit überwiegende Teil der Beschäftigten und Besucher*innen mit dem ÖPNV anreist und den Standort zu Fuß erreicht. Bislang fehlt dem Vorhaben jedoch eine ausgeformte Adresse nach außen und ein konsistenter Übergang von außen zur Erschließung innerhalb des Grundstücks. Die Abwicklung aller Verkehre über den schmalen Zugang an der Friedrich-Haak-Brücke ist städtebaulich nicht adäquat, auch wenn sie im Ergebnis des Verkehrsgutachtens rein technisch-funktional als ausreichend erachtet würde. Zu befürchten ist, nach aktuellem Planungsstand, eine langfristig funktional und städtebaulich unbefriedigende Situation.
Berlin, den 21.10.2019
Marijke Höppner Christoph Götz-Geene
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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