Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 13 Abs. 3 BezVG
Betreff: U-Bahn-Baustelle Yorckstraße: Gesicherten Übergang für Umsteigende einrichten
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber den zuständigen Stellen für einen gesicherten, ampelgeregelten provisorischen Übergang über die Yorckstraße in Höhe des S-Bahnausgangs (Wannseebahn) bzw. der Katzlerstraße einzusetzen.
Begründung
Seit einigen Tagen wird der südwestliche Eingang des U-Bahnhofs Yorckstraße erneuert. Die damit einhergehende Sperrung dauert laut Baustellenschild bis Anfang 2021 (!).
Damit ist der bisherige Umsteigeweg zwischen der U7 und der S1 unterbrochen. An dem geschlossenen Eingang hängt ein Schild, man solle doch bitte 250m nach Osten die Yorckstraße entlang laufen, dort über eine Ampel gehen und dann auf der anderen Seite der Yorckstraße ein Stück zum nord-östlichen Eingang des U-Bahnhofs zurückgehen.
Die Aufforderung mag verkehrsrechtlich richtig sein, erfahrungsgemäß ist sie auch ein wenig weltfremd. Fußgängerinnen und Fußgänger gehen ungern Umwege. Manche riskieren lieber ihre Gesundheit und versuchen die Yorckstraße an ungesicherter Stelle zu überqueren, um ein Stück abzukürzen. Eine provisorische Ampel etwa Höhe Katzlerstraße /S-Bahnausgang der Wannseebahn würde den kürzeren Weg aufgreifen und sichern.
Berlin, den 21.10.2019
Marijke Höppner Axel Seltz
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
Neues aus dem Bezirk|SPD-Fraktion TS
Wir haben als SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg einen Telegram-Kanal eingerichtet, um über unsere Arbeit zu informieren. Über den kostenlosen Kanal kann man unsere Arbeit verfolgen und ist bestens informiert.
Mail: post(at)spd-fraktion-tempelhof-schoeneberg.de
Tel: 030 90277 6486
Fax: 030 90277 4672
Social Media:
facebook SPDFraktionTS
twitter spd_bvvts
instagram spdfraktionts
Die Zählgemeinschaft, die die Grundlage für die Zusammenarbeit der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion bildet, fußt auf einem Zählgemeinschaftsvertrag.