Antrag
der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 13 Abs. 3 BezVG
betr.: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum verbessern: Leihfahrräder und -E-Roller nur stationsgebunden zulassen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass Leih-Fahrräder und -E-Roller zukünftig nur noch mit stationsgebunden Ausleihe- und Rückgabestellen zugelassen werden. Die Stationen sollen engmaschig im Stadtgebiet ausgewiesen werden. Leihsysteme, bei denen die Fahrzeuge lose im öffentlichen Raum abgestellt werden können, sollen untersagt werden.
Ein entsprechendes Vergabeverfahren von öffentlichen Standplätzen für E-Roller-Stationen möge durch die Senatsverwaltung durchgeführt werden (in Anlehnung an die bereits erfolgte Vergabe der Flächen für Leihfahrräder an den Anbieter „Nextbike“).
Systeme, die auf Stationen auf privaten Flächen basieren (z.B. Supermarktparkplätze), sollen dazu parallel gestattet werden soweit sie ebenfalls ausschließlich stationsgebunden funktionieren.
Begründung:
Die mittlerweile in großer Vielzahl anzutreffenden lose abgestellten oder hingeworfenen Leihfahrräder und -E-Roller blockieren immer wieder Fuß- und Radwege und stellen für ältere und behinderte Menschen oft kaum überwindbare Hürden dar.
Ferner verunstalten die beliebig abgestellten oder hingeworfenen Fahrzeuge den öffentlichen Raum. Der mit dieser Achtlosigkeit einher gehende und durch das System provozierte häufige Vandalismus an den Fahrzeugen ist eine sinnlose Ressourcenverschwendung und Missachtung von Werten.
Berlin, den 12. August 2019
Marijke Höppner Christoph Götz-Geene
und die weiteren Mitglieder der Janis Hantke
Fraktion der SPD
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