Antrag zur 33.BVV/XX Antrag 6/11

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum verbessern: Leihfahrräder und -E-Roller nur stationsgebunden zulassen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass Leih-Fahrräder und -E-Roller zukünftig nur noch mit stationsgebunden Ausleihe- und Rückgabestellen zugelassen werden. Die Stationen sollen engmaschig im Stadtgebiet ausgewiesen werden. Leihsysteme, bei denen die Fahrzeuge lose im öffentlichen Raum abgestellt werden können, sollen untersagt werden.

Ein entsprechendes Vergabeverfahren von öffentlichen Standplätzen für E-Roller-Stationen möge durch die Senatsverwaltung durchgeführt werden (in Anlehnung an die bereits erfolgte Vergabe der Flächen für Leihfahrräder an den Anbieter „Nextbike“).

Systeme, die auf Stationen auf privaten Flächen basieren (z.B. Supermarktparkplätze), sollen dazu parallel gestattet werden soweit sie ebenfalls ausschließlich stationsgebunden funktionieren.

 

Begründung:

Die mittlerweile in großer Vielzahl anzutreffenden lose abgestellten oder hingeworfenen Leihfahrräder und -E-Roller blockieren immer wieder Fuß- und Radwege und stellen für ältere und behinderte Menschen oft kaum überwindbare Hürden dar.

Ferner verunstalten die beliebig abgestellten oder hingeworfenen Fahrzeuge den öffentlichen Raum. Der mit dieser Achtlosigkeit einher gehende und durch das System provozierte häufige Vandalismus an den Fahrzeugen ist eine sinnlose Ressourcenverschwendung und Missachtung von Werten.

 

Berlin, den 12. August 2019

 

Marijke Höppner                                                     Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der                                      Janis Hantke

Fraktion der SPD

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