der Fraktion der SPD
zur Herbeiführung eines Ersuchens
gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG
Betreff: Nördliche Ebersstraße als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt:
Das Bezirksamt möge die Bereiche der Ebersstraße zwischen Albertstraße und dem Gelände der Teltowschule sowie zwischen dem Schulgelände unter Einbeziehung der Herbertstraße bis zur Feurigstraße als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen.
Zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sollen Teile des Kopfsteinpflasters der Fahrbahn mit einem Asphaltstreifen überzogen werden, damit der Radverkehr nicht wie bisher auf die Gehwege ausweicht.
Berlin, den 12. August 2019
Marijke Höppner Axel Seltz
und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD
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