Antrag zur 31. BVV XXI - Antrag 5

ANTRAG
der Fraktion(en) SPD
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Fußwegeverbindung zwischen der Schöneberger Linse über den Werdauer Weg zur Rubensstraße verwirklichen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, mit der Planung und Flächensicherung (Rechtesicherung) zur Errichtung einer Fußwegeverbindung zwischen dem Sachsendamm über den Werdauer Weg bis zur Rubensstraße zu beginnen respektive fortzufahren.

Der Bezirksverordnetenversammlung soll vor Ablauf dieses Jahres eine Maßnahme- und Kostenplanung vorgelegt werden, die die Grundlage zu weiteren Entscheidungen zur Umsetzung bietet.

Begründung

Der Werdauer Weg ist bis kurz vor der Rubensstraße bereits als reguläre Straße ausgebaut, so dass ab dem Wendehammer nur wenige Meter bis zur Rubensstraße fehlen.

Die Vorteile einer solchen Lösung hat bereits 2020/2021 das Amt für Stadtentwicklung in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan 7-36 ausgeführt.

Laufende Nummer 3.2 des Abwägungsergebnisses zum Bebauungsplanverfahren 7-36 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (AGH Drs. 18/3617):

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg hat das Bezirksamt durch Beschluss aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-36 Flächen festgesetzt werden, die mit einem Geh- und Radrecht zugunsten der Allgemeinheit zu sichern sind. Hier durch soll die Schaffung einer Verbindung vom Werdauer Weg bis zur Rubensstraße für Fußgänger und Radfahrer rechtlich vorbereit werden. Es wird um Umsetzung dieses Beschlusses im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-36 gebeten (…)

Bei Berücksichtigung einer planungsrechtlichen Sicherung (im B-Plan 7-36), würde eine durchgehende Radroute, die auch für den Fußverkehr genutzt werden kann, von gesamtstädtischer Bedeutung ermöglicht. Die bauliche Umsetzung des hier in Rede stehenden Teilstücks ist mit überschaubaren finanziellen Mitteln und technisch ohne größeren Aufwand möglich.

Insbesondere ist von Bedeutung, dass keine Bahnflächen in Anspruch genommen werden müssen und somit unabhängig von einer eventuellen Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn für den Regionalverkehr ein dauerhafter Bestand gesichert wäre. Nicht außer Acht zu lassen ist auch der Aspekt der Verbesserung einer fußläufigen Anbindung des Gewerbegebietes am Werdauer Weg von Süden. Deshalb wird darum gebeten, bei Darlegung der umfassenden Vorteile für die Allgemeinheit, sich für die planungsrechtliche Sicherung sowie bei der Zumessung von finanziellen Mitteln zur Förderung des Radverkehrs im Land Berlin einzusetzen.“

Der Bebauungsplan wurde 2021 festgesetzt. Eine Festsetzung von mit Geh- und Radfahrrechten zu belastenden Flächen in Verbindung mit der Aufnahme und Anpassung (Nr. 9 und 10) textlicher Festsetzungen ist darin erfolgt.

Berlin, den 10.06.2024

Die Fraktion der SPD
Marijke Höppner
Axel Seltz

 

 



Berlin, den 10. Juni 2024
Marijke Höppner Axel Seltz (Mail)

und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

Der Verlauf dieses Antrags

2024-06-10

Eingebracht

2024-07-10

Beschlossen

offen

MZK


Aktueller Status (Beschlossen):
Die BVV hat diesem Antrag zugestimmt. Als nächstes geht es in die Umsetzung durch das Bezirksamt.

Was passiert als Nächstes?
Das Bezirksamt ist jetzt mit der Umsetzung beauftragt. Wir warten jetzt auf einen Bericht in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme

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