Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, aktiv die Suche nach barrierefreien Wahllokalen zu betreiben und deren Anteil zu erhöhen. Zudem ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt bei der Auswahl der Wahllokale auf die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV genauer zu achten, indem Wegeverbindungen im Einzugsgebiet des Wahllokals zum Wahllokal gecheckt werden und nicht nur das Vorhandensein einer ÖPNV-Haltestelle in der Umgebung des Wahllokals.
Begründung
Nach der ersten Meldung des Landeswahlleiters zu barrierefreien Wahllokalen stand Tempelhof-Schöneberg an der Spitze der Negativliste mit nicht barrierefreien Wahllokalen. Auch die korrigierte Meldung des Landeswahlleiters zu den barrierefreien Wahllokalen vom 24. Mai 2024 in der die Briefwahllokale herausgerechnet wurden, ist für Tempelhof-Schöneberg kein Ruhmesblatt. Hier steht Tempelhof-Schöneberg auf Platz 9 der 12 Bezirke. Nur 68,5% der Wahllokale sind barrierefrei, bei 9,9% benötigen mobilitätseingeschränkte Personen eine Hilfsperson und 21,7% sind gänzlich nicht barrierefrei. Ob die Barrierefreiheit für seh- und/oder hörbehinderte Menschen gegeben ist, geht aus der Meldung des Landeswahlleiters nicht hervor.
Zudem sind nicht alle Wahllokale mit dem ÖPNV gut zu erreichen. Wer z.B. im Mariendorfer Wildspitzweg wohnt, muss in der Carl-Sonnenschein-Schule wählen gehen. Das bedeutet, dass die Person nicht nur an einem Wahllokal vorbei geht (Casino des Hans-Hess-Stadions), sondern auch keine sinnvolle ÖPNV-Verbindung hat, sondern rund 1,3 km zu Fuß gehen muss. Das ist nicht nur für die Betroffenen ärgerlich, sondern für mobilitätseingeschränkte Personen oftmals eine unüberwindliche Hürde.
Das Argument, dass mobilitätseingeschränkte Personen die Briefwahl beantragen können, ist im Sinne der Inklusion, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention bekannt hat, ein Hohn. Denn es bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen exkludiert werden am Wahltag. Gerade für viele ältere Menschen, und sie bilden den größten Teil der mobilitätseingeschränkten Menschen, ist das Wählen im Wahllokal ein wichtiger Akt, von dem sie ausgeschlossen werden, wenn Wahllokale nicht barrierefrei sind oder der Einzugsbereich für ein Wahllokal ohne sinnvolle ÖPNV-Verbindung begründet werden.
Berlin, den 10.06.2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, aktiv die Suche nach barrierefreien Wahllokalen zu betreiben und deren Anteil zu erhöhen. Zudem ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt bei der Auswahl der Wahllokale auf die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV genauer zu achten, indem Wegeverbindungen im Einzugsgebiet des Wahllokals zum Wahllokal gecheckt werden und nicht nur das Vorhandensein einer ÖPNV-Haltestelle in der Umgebung des Wahllokals.
Begründung
Nach der ersten Meldung des Landeswahlleiters zu barrierefreien Wahllokalen stand Tempelhof-Schöneberg an der Spitze der Negativliste mit nicht barrierefreien Wahllokalen. Auch die korrigierte Meldung des Landeswahlleiters zu den barrierefreien Wahllokalen vom 24. Mai 2024 in der die Briefwahllokale herausgerechnet wurden, ist für Tempelhof-Schöneberg kein Ruhmesblatt. Hier steht Tempelhof-Schöneberg auf Platz 9 der 12 Bezirke. Nur 68,5% der Wahllokale sind barrierefrei, bei 9,9% benötigen mobilitätseingeschränkte Personen eine Hilfsperson und 21,7% sind gänzlich nicht barrierefrei. Ob die Barrierefreiheit für seh- und/oder hörbehinderte Menschen gegeben ist, geht aus der Meldung des Landeswahlleiters nicht hervor.
Zudem sind nicht alle Wahllokale mit dem ÖPNV gut zu erreichen. Wer z.B. im Mariendorfer Wildspitzweg wohnt, muss in der Carl-Sonnenschein-Schule wählen gehen. Das bedeutet, dass die Person nicht nur an einem Wahllokal vorbei geht (Casino des Hans-Hess-Stadions), sondern auch keine sinnvolle ÖPNV-Verbindung hat, sondern rund 1,3 km zu Fuß gehen muss. Das ist nicht nur für die Betroffenen ärgerlich, sondern für mobilitätseingeschränkte Personen oftmals eine unüberwindliche Hürde.
Das Argument, dass mobilitätseingeschränkte Personen die Briefwahl beantragen können, ist im Sinne der Inklusion, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention bekannt hat, ein Hohn. Denn es bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen exkludiert werden am Wahltag. Gerade für viele ältere Menschen, und sie bilden den größten Teil der mobilitätseingeschränkten Menschen, ist das Wählen im Wahllokal ein wichtiger Akt, von dem sie ausgeschlossen werden, wenn Wahllokale nicht barrierefrei sind oder der Einzugsbereich für ein Wahllokal ohne sinnvolle ÖPNV-Verbindung begründet werden.
Berlin, den 10.06.2024
Die Fraktion der SPD
Marijke Höppner
Manuela Harling
Corinna Volkmann
Die Fraktion Die Linke
Elisabeth Wissel
Katharia Marg
Die Fraktion Bündnis'90/Die Grünen
Bertram von Boxberg
Ronja Losert
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Marijke Höppner | Manuela Harling (Mail) |
2024-06-10
Eingebracht
2024-09-04
MZK (Matthias Steuckardt)
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