Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) gemäß der Weiterentwicklung der deutschen Sprache, die es in den letzten zehn Jahren gegeben hat, angepasst wird und dabei den Abbau der Diskriminierung von Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, Berücksichtigung findet. Dies könnte mit dem Gender Gap, dem Asterisk oder auch anderen Formen, die der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter dienen, erreicht werden.
Begründung:
Nach der BVerfGE zum Personenstandsrecht ist unstrittig, dass Menschen, die sich den Kategorien männlich oder weiblich in ihrer geschlechtlichen Identität nicht zuordnen, vor Diskriminierung zu schützen sind.
Nach der geltenden - bereits zehn Jahre alten - GGO I ist lediglich die jeweils weibliche oder männliche Form zu verwenden, wenn eine geschlechtsneutrale Personenbezeichnung nicht in Frage kommt. Dies diskriminiert diejenigen, die sich keinem der beiden genannten Geschlechter zuordnen. Wenn selbst in den Personenstandsregistern die Möglichkeit besteht ein anderes Geschlecht für den Eintrag zu wählen als „männlich“ und „weiblich“, sollte diese Wahl auch in der Berliner „Verwaltungssprache“ fortgesetzt werden können. Daher ist es geboten, die GGO I weiterzuentwickeln.
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Marijke Höppner | Manuela Harling (Mail) |
2021-12-06
Eingebracht
2021-12-15
Beschlossen
2022-10-19
MZK (Jörn Oltmann)
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