Antrag zur 3. BVV - Antrag 3

ANTRAG
der Fraktion(en) SPD
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung aktualisieren

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) gemäß der Weiterentwicklung der deutschen Sprache, die es in den letzten zehn Jahren gegeben hat, angepasst wird und dabei den Abbau der Diskriminierung von Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, Berücksichtigung findet. Dies könnte mit dem Gender Gap, dem Asterisk oder auch anderen Formen, die der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter dienen, erreicht werden.

Begründung:

Nach der BVerfGE zum Personenstandsrecht ist unstrittig, dass Menschen, die sich den Kategorien männlich oder weiblich in ihrer geschlechtlichen Identität nicht zuordnen, vor Diskriminierung zu schützen sind.

Nach der geltenden - bereits zehn Jahre alten - GGO I ist lediglich die jeweils weibliche oder männliche Form zu verwenden, wenn eine geschlechtsneutrale Personenbezeichnung nicht in Frage kommt. Dies diskriminiert diejenigen, die sich keinem der beiden genannten Geschlechter zuordnen. Wenn selbst in den Personenstandsregistern die Möglichkeit besteht ein anderes Geschlecht für den Eintrag zu wählen als „männlich“ und „weiblich“, sollte diese Wahl auch in der Berliner „Verwaltungssprache“ fortgesetzt werden können. Daher ist es geboten, die GGO I weiterzuentwickeln.

 



Berlin, den 6. Dezember 2021
Marijke Höppner Manuela Harling (Mail)

und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

Der Verlauf dieses Antrags

2021-12-06

Eingebracht

2021-12-15

Beschlossen

2022-10-19

MZK (Jörn Oltmann)


Aktueller Status (MZK liegt vor):
Das Bezirksamt hat dargestellt, was es nach dem Beschluss durch die BVV zu diesem Thema getan hat. Das ist nicht in allen Fällen die Umsetzung des geforderten.

Was passiert als Nächstes?
Wir schauen uns die MZK jetzt genau an und entscheiden dann, ob uns die Antwort reicht, oder wie wir damit umgehen.

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