Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dafür Sorge zu tragen, dass bei den Gehwegen, die an den Grundstücken des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg liegen, ein ordnungsgemäßer Winterdienst -wie er im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) in den §§ 3ff. vorgesehen ist- durchgeführt wird.
Begründung
Das Berliner Straßenreinigungsgesetz sieht vor, dass Gehwege durch die Anlieger der Straßen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen sind.
Nach dem Schneefall und der Eisbildung auf Straßen und Gehwegen in der Nacht zum 28.11. fortfolgend konnte beobachtet werden, dass Gehwege vor öffentlichen Gebäuden und Grünflächen nicht geräumt oder gestreut wurden. Dies war bspw. in der Britzer Straße am Pfuhlgelände, in der Barnetstraße vor der Carl-Zeiss-Oberschule und dem Gemeinschaftshaus oder auch vor dem Rathaus Schöneberg in der Badenschen Straße und Martin-Luther-Straße incl. der Zuwegung für Fußgänger*innen über den Parkplatz vor dem Rathaus zu sehen.
An diesen Stellen war auch eine Woche nach dem Schneefall weder geräumt noch gestreut.
Gerade für ältere Menschen und Mobilitätseingeschränkte führt der mangelhafte Winterdienst dazu, dass sie sich kaum mehr aus der Wohnung trauen, wenn sie Angst haben müssen zu stürzen und sich ggfs. schwere Verletzungen zuzuziehen.
Marijke Höppner | Manuela Harling (Mail) |
2023-12-05
Eingebracht
2023-12-13
Beschlossen
offen
MZK
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