Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Es sind Sondermittel in Höhe von jeweils bis zu 2.000 EUR an folgende Einrichtungen mit karitativer Ausrichtung zu bewilligen:
- Haus am Alboinplatz, Alboinplatz 17-18, 12105 Berlin
- Nachtcafé „Zum Guten Hirten“, Bundesallee 76 a, 12161 Berlin
- Wohnungslosentagesstätte, Gustav-Freytag-Straße 1, 10827 Berlin
- Männerobdach PLUS, Rembrandtstraße 7, 12157 Berlin
- Frauenobdach PLUS, Czeminskistraße 8, 10829 Berlin
- Kältehilfeeinrichtung, Kurmärkische Straße 1 - 3, 10119 Berlin
- Nachbarschaftszentrum Suppenküchen Lichtenrade e.V., Büro: Bornhagenweg 52, 12309 Berlin
Die Mittel sind gegen Nachweis ausschließlich für Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Kleidung, Hygieneartikel oder Schlafsäcke für den Winter zu verwenden. Die Sondermittel müssen haushaltswirksam bis spätestens zum 2023 verausgabt sein, andernfalls können sie nicht in Anspruch genommen werden.
Berlin, den 06.11.2023
Frau Marijke Höppner
Die Fraktion der SPD
Herr Partrik Liesener
Die Fraktion der CDU
Frau Elisabeth Wissel
Die Fraktion Die Linke
Frau Ronja Losert
Herr Dennis Mateškovic
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Marijke Höppner |
2023-11-07
Eingebracht
2023-11-15
Eingebracht
2023-11-15
Beschlossen
2023-11-15
Beschlossen
2023-11-15
Beschlossen
offen
MZK
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