Antrag zur 21. BVV XXI - Antrag 3

ANTRAG
der Fraktion(en) SPD, GRÜNE
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Städtebauliche Entwicklung Kärntener Dreieck zwischen Ring- und Wannseebahn resp. Stammbahn

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,

unabhängig von den Ergebnissen des derzeit laufenden städtebaulichen Wettbewerbs

•          Baugenehmigungen nur auf der Grundlage des bestehenden Baurechts (Baunutzungsplan) zu erteilen,

•          Ausnahmen und Befreiungen nur insoweit zu erteilen, wie dies funktionell unabweisbar ist,

•          keine Wertverbesserungen zuzulassen, die das Konzept i2030 (hier: Wiedereinrichtung der Stammbahn) der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn gefährden oder erschweren,

•          keinen Aufstellungsbeschluss über ein Bebauungsplanverfahren zu fassen, der die Realisierung des zweiten Wettbewerbsteils zum Inhalt hat und

•          sich in der städtebaulichen Weiterentwicklung des Areals am Maß der Nutzung des benachbarten Bebauungsplans 7-36 (Werdauer Weg) zu orientieren.

Begründung

Die anlässlich einer Informationsveranstaltung am 06. Juli 2023 zu einem zweistufigen städtebaulichen Wettbewerb im kooperativen Verfahren vorgestellten Planungsinhalte werden insbesondere in der zweiten Wettbewerbsstufe den übergeordneten Plänen, den städtebaulichen Vorstellungen des Bezirks und den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht.

  • Die Grenzen des Baunutzungsplans werden deutlich überschritten. Art und Maß der Bebauung orientieren sich an den am höchsten verdichteten Teilen der Schöneberger Linse, obwohl das Wettbewerbsgebiet bestenfalls als Peripherie zu bezeichnen wäre. Der benachbarte Bebauungsplan 7-36 (Werdauer Weg) wird als Maßstab negiert.
  • Die städtebauliche Einbindung des Areals in den Bereich der Wohnbebauung im Kärntener Dreieck wird ebenfalls negiert, stattdessen wird eine Beziehung zur Schöneberger Linse unterstellt. Von beiden Bereichen ist das Wettbewerbsgebiet gleichermaßen von Bahnanlagen abgetrennt, eine Erschließung erfolgt allerdings ausschließlich über das westlich gelegene Wohngebiet
  • Die in der überwiegenden Zahl der Entwürfe vorgeschlagene Höhenentwicklung ist nicht mit dem Hochhauskonzept des Bezirks vereinbar. 
  • Die Ausbaunotwendigkeiten des S-Bahnhof Schöneberg inklusive notwendiger Nebenanlagen für die geplante Wiederinbetriebnahme der Stammbahn (Konzept i2030) werden ignoriert. Die Genehmigung etwaiger Wertverbesserungen führt zu einem erhöhten Schadenersatzanspruch im Falle einer Inanspruchnahme der Fläche für Bahnzwecke.
  • Keiner der Entwürfe befasst sich hinreichend mit der verkehrlichen Erschließung. Aktuell ist das Gebiet ausschließlich durch einen Bahndammdurchstich erreichbar, der nur eine wechselseitige Durchfahrung auf einer Spur zulässt. Der Bahndammdurchstich ist wiederum nur erreichbar, wenn dabei das benachbarte Wohngebiet durchfahren wird. Der angedachte Zugang für die Fußgängerverkehre zum S-Bahnhof Schöneberg keine substanzielle Abhilfe. 

 

Berlin, den 04.09.2023

Die Fraktion der SPD
Frau Marijke Höppner
Herr Axel Seltz

Die Fraktion Bündnis'90/Die Grünen
Frau Martina Zander-Rade
Herr Ralf Kühne
 

 

 



Berlin, den 4. September 2023
Marijke Höppner Axel Seltz (Mail)

und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

GRÜNE-Fraktion

Der Verlauf dieses Antrags

2023-09-04

Eingebracht

2023-09-13

Beschlossen

offen

MZK


Aktueller Status (Beschlossen):
Die BVV hat diesem Antrag zugestimmt. Als nächstes geht es in die Umsetzung durch das Bezirksamt.

Was passiert als Nächstes?
Das Bezirksamt ist jetzt mit der Umsetzung beauftragt. Wir warten jetzt auf einen Bericht in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme

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