Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Es sind Sondermittel in Höhe von jeweils bis zu 2.000 EUR an folgende Einrichtungen mit karitativer Ausrichtung zu bewilligen:
- Mittwochsinitiative, An der Apostelkirche 1, 10783 Berlin
- Haus am Alboinplatz, Alboinplatz 17-18, 12105 Berlin
- Nachtcafé „Zum Guten Hirten“, Bundesallee 76 a, 12161 Berlin
- Wohnungslosentagesstätte, Gustav-Freytag-Straße 1, 10827 Berlin
- Männerobdach PLUS, Rembrandtstraße 7, 12157 Berlin
- Frauenobdach PLUS, Czeminskistraße 8, 10829 Berlin
- Kältehilfeeinrichtung, Kurmärkische Straße 1 - 3, 10119 Berlin
- Nachbarschaftszentrum Suppenküchen Lichtenrade e.V., Büro: Bornhagenweg 52,
12309 Berlin
Die Mittel sind gegen Nachweis ausschließlich für Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Kleidung, Hygieneartikel oder Schlafsäcke für den Winter zu verwenden. Die Sondermittel müssen haushaltswirksam bis spätestens zum 20.12.2021 verausgabt sein, andernfalls können sie nicht in Anspruch genommen werden.
Weiterhin werden dem
- Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V., Mittelstraße 33, 12167 Berlin
Sondermittel in Höhe von bis zu 1750 EUR bewilligt, damit dieser Thermoskannen sowie Schlafsäcke anschaffen und mit heißem Essen und Getränken an obdachlose Menschen in Tempelhof-Schöneberg verteilen kann.
Weiterhin werden der Vorsteher und das Bezirksamt ersucht, im April 2022 und zum Ende der Sommerferien durch eine geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Möglichkeit der Beantragung von Sondermitteln bei der BVV Tempelhof-Schöneberg hinzuweisen.
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Marijke Höppner |
2021-11-15
Eingebracht
2021-11-17
Beschlossen
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