Antrag zur 2. BVV - Antrag 3

ANTRAG
der Fraktion(en) SPD, CDU, GRÜNE
in der BVV Tempelhof-Schöneberg

Verwendung von Sondermitteln für karitative Einrichtungen zum Jahresende 2021

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Es sind Sondermittel in Höhe von jeweils bis zu 2.000 EUR an folgende Einrichtungen mit karitativer Ausrichtung zu bewilligen:

- Mittwochsinitiative, An der Apostelkirche 1, 10783 Berlin

- Haus am Alboinplatz, Alboinplatz 17-18, 12105 Berlin

- Nachtcafé „Zum Guten Hirten“, Bundesallee 76 a, 12161 Berlin

- Wohnungslosentagesstätte, Gustav-Freytag-Straße 1, 10827 Berlin

- Männerobdach PLUS, Rembrandtstraße 7, 12157 Berlin

- Frauenobdach PLUS, Czeminskistraße 8, 10829 Berlin

- Kältehilfeeinrichtung, Kurmärkische Straße 1 - 3, 10119 Berlin

- Nachbarschaftszentrum Suppenküchen Lichtenrade e.V., Büro: Bornhagenweg 52,
12309 Berlin

Die Mittel sind gegen Nachweis ausschließlich für Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Kleidung, Hygieneartikel oder Schlafsäcke für den Winter zu verwenden. Die Sondermittel müssen haushaltswirksam bis spätestens zum 20.12.2021 verausgabt sein, andernfalls können sie nicht in Anspruch genommen werden.

Weiterhin werden dem

- Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V., Mittelstraße 33, 12167 Berlin

Sondermittel in Höhe von bis zu 1750 EUR bewilligt, damit dieser Thermoskannen sowie Schlafsäcke anschaffen und mit heißem Essen und Getränken an obdachlose Menschen in Tempelhof-Schöneberg verteilen kann.

Weiterhin werden der Vorsteher und das Bezirksamt ersucht, im April 2022 und zum Ende der Sommerferien durch eine geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf die Möglichkeit der Beantragung von Sondermitteln bei der BVV Tempelhof-Schöneberg hinzuweisen.

 



Berlin, den 8. November 2021
Marijke Höppner

und die weiteren Mitglieder der
Fraktion der SPD

CDU-Fraktion

GRÜNE-Fraktion

Der Verlauf dieses Antrags

2021-11-15

Eingebracht

2021-11-17

Beschlossen


Aktueller Status (Beschlossen):
Die BVV hat diesem Antrag zugestimmt. Als nächstes geht es in die Umsetzung durch das Bezirksamt.

Was passiert als Nächstes?
Der Antrag ist damit erledigt.

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