Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Dominicusstraße, der Sachsendamm, die Schöneberger Straße und Alt-Tempelhof mit einer geschützten Radverkehrsinfrastruktur entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Radverkehrsplans eingerichtet werden sollen.
Die Maßnahmen des Vorrangnetzes sind prioritär umzusetzen.
Der BVV ist bis zur Mai-Sitzung 2023 über den Verfahrensstand zu berichten.
Begründung:
Der Straßenzug Dominicusstraße, Sachsendamm, Schöneberger Straße und Alt-Tempelhof ist schon jetzt eine wichtige Verbindungsstrecke für den Radverkehr aus Nordwest nach Südost und zurück in Tempelhof-Schöneberg und wird von vielen Radfahrenden genutzt. Es fehlt aber entweder vollständig an Radverkehrsinfrastruktur oder die vorhandene entspricht nicht dem Mobilitätsgesetz. Nach § 43 Mobilitätsgesetz sollen an allen Hauptstraßen sichere, geschützte Radwege eingerichtet werden. Darüber hinaus ist diese Verbindungsstrecke ganz überwiegend Teil des Vorrangnetzes des Radverkehrsplans und somit von gesamtstädtischer Bedeutung für den Radverkehr. Die Straßen im Vorrangnetz für den Radverkehr sollen prioritär und nach den im Radverkehrsplan festgelegten besonderen Standards eingerichtet werden. Der fahrradfreundliche Ausbau dieser Verbindung würde auch einen direkten Anschluss an die bereits bestehende geschützte Radverkehrsanlage am Tempelhofer Damm bedeuten. Die Hauptstraße am nordwestlichen Ende ist zudem bereits von der Projekteinheit beschleunigter Radwegeausbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als Projekt aufgenommen worden. Auch dort werden geschützte Radverkehrsanlagen im Sinne des Mobilitätsgesetzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende entstehen.
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Marijke Höppner | Annette Hertlein (Mail) |
2023-01-10
Beigetreten
2023-01-18
Beschlossen
2023-07-12
MZK (Saskia Ellenbeck)
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