Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Personaldecke so anzupassen, dass sie den zu erwartenden starken Anstieg an Wohngeldanträgen bewältigen und zeitnah bearbeiten kann.
Dazu empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen gemeinsam mit den anderen Bezirken dafür einzusetzen, dass die zusätzlichen Mittel, die dafür benötigt werden, im Land Berlin bereitgestellt werden.
Begründung
Zum 1. Januar 2023 wird eine Reform des Wohngelds in Kraft treten; die Zahl der Wohngeldempfänger*innen könnte nach Einschätzung des Bausenators Andreas Geisel dadurch um das Dreifache oder mehr ansteigen. Dies wird zu einer spürbaren Mehrbelastung für das Bezirksamt führen. Zurzeit sind für die Bearbeitung der Wohngeldanträge neun Vollzeitstellen eingerichtet, was aller Voraussicht nach nicht ausreichend sein wird, um das Antragsaufkommen abzuarbeiten.
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Marijke Höppner | Sarah Walter (Mail) |
2022-10-10
Eingebracht
2022-10-19
Beschlossen
2023-03-15
MZK (Matthias Steuckardt)
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