Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, spezielle Parkflächen für Lastenräder einzurichten. Fahrradständer für Lastenräder sind etwas kürzer, stehen dafür aber weiter auseinander und sollten auf ausgewiesenen Flächen in Einkaufsstraßen und vor Einkaufszentren ermöglicht werden. Es soll auch geprüft werden, wo unter Verwendung der Verkehrszeichen 1010-69 Lastenrad in Verbindung mit dem Verkehrsschild „Parken“ auf der betroffenen Fläche nur noch das Abstellen für Lastenfahrräder erlaubt ist.
Begründung
Lastenräder prägen immer mehr unser Stadtbild. In den meisten der gängigen Fahrradabstellmöglichkeiten finden diese Räder keinen Platz. In der Regel werden diese großen dreirädrigen Lastenräder, wie jedes normale Fahrrad auf dem Gehweg abgestellt und das ist auch erlaubt. Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator dürfen jedoch nicht behindert werden oder gar zu gefährlichen Umwegen gezwungen werden.
Marijke Höppner | Jürgen Swobodzinski (Mail) |
2022-08-23
Eingebracht
2022-08-31
Überwiesen (Ordnung, Grün, Umwelt & Klimaschutz)
2022-08-31
Überwiesen (Straßen & Verkehr)
2022-09-08
Beschlussempfehlung (Straßen & Verkehr)
2022-10-10
Beschlussempfehlung (Ordnung, Grün, Umwelt & Klimaschutz)
2023-04-26
Beschlossen
2023-06-21
MZK (Saskia Ellenbeck)
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