26. Sitzung der BVV-TS am 12.12.2018

Anträge (4):

 

 

 

 

Antrag 1/4 (gem. Antrag mit der CDU Fraktion)

Antrag

der Fraktion der SPD und der CDU

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Pilotprojekt On-Demand-Service für autonomen Kleinbus zum Südkreuz ermöglichen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes, den Testbetrieb des autonomen Kleinbusses des Unternehmens ioki auf öffentliches Straßenland auszuweiten. Dazu sollen in Abstimmung mit allen Beteiligten die Voraussetzungen geschaffen werden, den autonomen Kleinbus auf der avisierten Teststrecke zwischen EUREF-Campus und Südkreuz in Verkehr zu bringen. Die Abstimmung soll kurzfristig erfolgen, um allen am Pilotprojekt beteiligten Partnern Sicherheit über den erfolgreichen Fortgang des innovativen Projekts in Schöneberg zu geben.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist kurzfristig bis zum 31.01.2019 zu berichten.

 

Begründung: ggfs. mündlich

 

Berlin, den 03.12. 2018  

   

Jan Rauchfuß               

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

Matthias Steuckardt

Und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der CDU

 

 

 

Antrag 2/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Sportflächen auf ehemaligen Regenrückhaltebecken am Columbiadamm

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg darauf hinzuwirken, dass der bereits seit dem Jahr 2012 geplante Neubau von Sportflächen auf dem "Lilienthaldreieck" an der Züllichauer Straße umgesetzt und auf die in Drucksache 425/XIX von der BVV Tempelhof-Schöneberg beschlossene Einräumung von Nutzungsrechten für Tempelhof-Schöneberg verwiesen werden. Diese sind als Bedingung des 2012 beschlossenen und 2014 vollzogenen Gebietstauschs zwischen den beiden Bezirken zu sehen.

 

Begründung:

 

In der Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 425/XIX des BA Tempelhof-Schöneberg wurde mitgeteilt, dass Tempelhof-Schöneberg im Falle des Baus einer neuen Sportfläche auf dem Grundstück des ehemaligen Regenrückhaltebeckens in der Züllichauer Straße/Columbiadamm Nutzungsrechte eingeräumt werden. Laut Presseberichten erwägt das BA Friedrichshain-Kreuzberg an gleicher Stelle nun den Bau von Wohnungen, der dann zu Lasten der geplanten Sportflächen ginge.

 

Berlin, den 03.12.2018

 

Jan Rauchfuß                              Oliver Fey, Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 3/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Mariendorfer Damm 224-290

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, das Areal Mariendorfer Damm 224-290 (Trabrennbahn Mariendorf) auch langfristig als Fläche für den Sport zu sichern.

 

Begründung:

Aktuelle Entwicklungen geben Anlass zu der Sorge, dass die Trabrennbahn Objekt von Spekulation werden könnte. Einer solchen Entwicklung gilt es frühzeitig zu begegnen und die Interessen des Bezirkes zu sichern.

 

Berlin, den 03.12.2018

 

Jan Rauchfuß                            Oliver Fey, Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 4/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Verwahrlosung am S-Bahnhof Tempelhof

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, zur Bekämpfung der Verwahrlosungstendenzen am U- und S-Bahnhof Tempelhof koordinierend eine Arbeitsgruppe einzuberufen und Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, die die Ordnung und Sicherheit im Bereich des Umsteigebahnhofs wieder gewährleistet.

 

Dieser Arbeitsgruppe sollen angehören:

  • Deutsche Bahn AG als Grundstückseigentümerin des Bahnhofs und der Verteilerhalle
  • S-Bahn Berlin GmbH als Betreiberin der S-Bahn
  • BVG als Eigentümerin des U-Bahnhofs und Betreiberin der U-Bahn
  • Bundespolizei und S-Bahn-Sicherheitsdienstleister für die Sicherheit auf den DB-Anlagen
  • Polizei Berlin und BVG-Sicherheitsdienstleister für die Sicherheit im Bereich der U-Bahn
  • Private Eigentümer des Vorplatzes für die Situation auf dem Vorplatz (nördlich des Bahnhofs) und des ehemaligen Güterbahnhofs Tempelhof für die Situation an der Zufahrt (südlich des Bahnhofs)
  • FB Straßen als Facheigentümer Straße (Gehwegflächen, Straßen-Unterführung)
  • Ordnungsamt für die Ordnung im Straßenland

 

 

Begründung:

Im „Dschungel“ der zahlreichen Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Bereiche des Bahnhofs (Vorplatz, Straßen-Unterführung Tempelhofer Damm, Eingangshalle und S-Bahnsteig, U-Bahnhof sowie Fahrzeuge der U- und S-Bahn) konnte sich eine Szene aus aggressiven Trinkergruppen, Kleinkriminellen, Drogenhändlern und -konsumenten etablieren, die die jeweiligen Grenzen der Befugnisse ausnutzt ( z.B. Standortwechsel von der obersten Treppenstufe des U-Bahnhofs eine Stufe höher in die Halle der S-Bahn). Hinzu kommen zahlreiche Personen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind und im Bahnhof und dessen Umfeld lagern. Die Situation ist für Passanten und Fahrgäste schwer erträglich. Ferner besteht ein Rattenbefall aufgrund der ungeschützt abgestellten Mülltonnen auf dem Vorplatz sowie einer starken Verschmutzung (Notdurftverrichtung, Müllablagerungen) an der Zufahrt zum ehem. Güterbahnhof.

 

Berlin, den 03.12.2018

 

Jan Rauchfuß                                 Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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