32. Sitzung der BVV-TS am 19.06.2019

Große Anfragen (1):

 

 

 

 

Große Anfrage 1/1:

Große Anfrage

der Fraktion der SPD

gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG  i.V.m. § 36 GO BVV

Betreff: Nutzt das Bezirksamt die Möglichkeiten des Spielhallengesetzes konsequent?

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie viele Spielhallen (Anzahl der Spielhallen-Erlaubnisse) und dort aufgestellte Geld-Gewinnspielgeräte („Glücksspiel-Automaten“) in Tempelhof-Schöneberg waren dem Bezirksamt jeweils am Jahresende 2016, 2017 und 2018 bekannt?

 

2. Wie viele gemeinsame Schwerpunktaktionen von Ordnungsamt und Polizei wurden in den Jahren 2017, 2018 und in 2019 durchgeführt und welche Ergebnisse haben sie gezeitigt (Schwerpunktaktionen und Feststellung von Rechtsverstößen bitte gesondert darstellen - insbesondere festgestellte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten)?

 

3. Wie viele Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren wurden insgesamt gegen Spielhallenbetreiber in Tempelhof-Schöneberg seit 1.1.2017 eröffnet und mit welchem Ergebnis?

 

4. Gibt es aus Sicht des Bezirksamts Schwerpunktbereiche (Sozialräume oder einzelne Betreiber) im Bezirk, in oder von denen von überproportional vielen spielhallenrechtlichen Verstößen ausgegangen werden kann?

 

5. Teilt das Bezirksamt meine Einschätzung, dass es dem Bezirk guttäte, auf Grundlage des Berliner Spielhallengesetzes die Zahl der Spielhallen soweit rechtlich möglich zu reduzieren?

 

6. Wenn ja zu 5., welche Maßnahmen hat das Bezirksamt dazu in den Jahren 2017 und 2018 und bis heute ergriffen?

 

7. Gibt es hierzu einen Austausch des Bezirksamts mit anderen erfolgreicheren Bezirken (siehe hierzu Berliner Morgenpost vom 16.05.2019 https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article217491875/Spielhallen-in-Berlin-Vulkan-Stern-Gruppe-muss-50-Casinos-in-acht-Bezirken-schliessen.html) oder Abstimmungen auf der Landesebene?

 

8. Zu welchen der unter 1.) – 7.) genannten Zahlen und/oder Schlussfolgerungen kommt das Bezirksamt, wenn die Beobachtungen neben Spielhallen auch auf Wettbüros (Schwerpunkt: Sportwetten) ausgeweitet werden?

 

Berlin, den 3. Juni 2019

 

 

Marijke Höppner                                                                       Jan Rauchfuß                     

und die übrigen Mitglieder der                                                Lars Rauchfuß

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Anträge (6):

 

 

 

 

Antrag 1/6 (gemeinsamer Antrag):

Antrag

der Fraktion der Grünen und der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens/einer Empfehlung

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Eine weitere Einrichtung für Wohnungslose schaffen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine neue Einrichtung zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen im Bezirk zu schaffen.

Dazu sollen potenzielle Flächen und Immobilien geprüft werden, aber auch mit Wohnungsbaugesellschaften und Trägern der Wohlfahrtspflege Kontakt aufgenommen werden, um alle Möglichkeiten auszuloten.

Die Abteilung StadtBau wird ferner ersucht, den zusätzlichen Bedarf als Teilaufgabe des strategischen Flächenmanagements bei den Haushaltsberatungen aufzuzeigen.

Über die ersten Schritte ist bis September 2019 zu berichten.


Begründung:

Eine qualitativ gute und quantitativ ausreichende Unterbringung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, ist für uns zentral. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass es im Bezirk an Plätzen mangelt und wir alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen für eine weitere Einrichtung im Bezirk.

Weil es an Unterkünften mangelt, sind derzeit über die Hälfte aller Wohnungslosen in Tempelhof-Schöneberg in Hotels, Hostels und Pensionen zu Kosten von bis zu 50 Euro pro Tag pro Person untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2018 waren in Tempelhof-Schöneberg 3.187 Menschen wohnungslos gemeldet und im Bezirk ersatzweise untergebracht.

Fast 60 Prozent dieser Wohnungslosen leben als Elternpaare oder Alleinerziehende in familiären Verhältnissen mit Kindern. Knapp die Hälfte aller Wohnungslosen muss ein Jahr oder länger in den Ersatzunterkünften ausharren, bis eine reguläre Wohnung bezogen werden kann. Angesichts der Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt müssen wir uns auf einen mühsamen und langwierigen Kampf gegen die Obdachlosigkeit einstellen. Die derzeitigen Unterbringungsvarianten jedenfalls bedeuten für die Betroffenen viel zu oft eine unzumutbare Belastung und dabei gleichzeitig für den Bezirk unnötige Kosten. Daher benötigen wir im Bezirk mehr soziale Infrastruktur für wohnungslose Menschen und mindestens eine weitere feste Einrichtung, um den realen Bedarf an menschenwürdigen Unterkünften zu decken.

Sobald eine neue Einrichtung geschaffen werden kann, wird mit Blick auf besondere Bedarfe und Erfahrungen im Bezirk entschieden, ob diese für eine spezielle Zielgruppe eingerichtet wird.

Berlin, den 3. Juni 2019     

 

Reiner Penk                                                   Aferdita Suka

und die weiteren Mitglieder der                            

Fraktion der Grünen

 

Marijke Höppner          

und die weiteren Mitglieder der                  Wiebke Neumann

Fraktion der SPD

 

 

 

Antrag 2/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Öffentliche Beleuchtung im Bereich der Yorckbrücken

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich nach dem geplanten Fortfall der seit 2013 betriebenen Brücken-Illumination bei den zuständigen Stellen des Landes für die Erarbeitung eines integrierten beleuchtungstechnischen Gesamtkonzeptes für den Brückenbereich einzusetzen, das gewährleitet, dass

  • die Fahrbahn im erforderlichen Maße ausgeleuchtet wird
  • zusätzlich die Gehwege in erhöhtem Maße ausgeleuchtet werden
  • die denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Brückenbauwerke von ihrer architektonisch interessanten Unterseite her zusätzlich beleuchtungstechnisch hervorgehoben werden
  • LED-Leuchten verwendet werden, um den Energieaufwand möglichst gering zu halten
  • die Nutzung von Fördermitteln geprüft wird.

Begründung:

Das Stadtentwicklungsamt hat am 08.05.2019 über den zukünftigen Fortfall der seit 2013 bestehenden und damals von der Stiftung „Lebendige Stadt“ finanzierten Brücken-Illumination informiert. Diese hatte sich sehr positiv auf das Image des Ortes ausgewirkt und darf nicht ersatzlos entfallen. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen am Standort empfiehlt sich nun jedoch ein integriertes beleuchtungstechnisches Konzept.

 

Berlin, den 3. Juni 2019     

 

Marijke Höppner                                            Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der                            Lars Rauchfuß

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Antrag 3/6:

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Weiterentwicklung des IKEA-Areals zum urbanen gewerblichen Quartier

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, gegenüber der

Firma IKEA anzuregen, dass auf deren weitläufigem Grundstück Sachsendamm 47 / Alboinstraße 14-16 eine städtebauliche Nachverdichtung erfolgt. Ziel ist die Schaffung eines urbanen gewerblichen Stadtquartiers unter Einbeziehung von ebenerdigen Parkplatzflächen und die Ansiedelung weiterer Unternehmen.

 

Dabei soll auf die durch die Eigentümerin Anfang des Jahres öffentlich kommunizierte Änderung der Unternehmensstrategie Bezug genommen werden, nach der deren Fachmarktzentren zukünftig nicht mehr isoliert, sondern in Innenstadtlagen eingebunden und mit guten Anschlüssen zum ÖPNV verortet werden sollen. (vgl. zahlreiche Medienberichte, z.B.: https://www.sueddeutsche.de /wirtschaft/ moebelhaus-ikea-kommt-in-die-innenstadt-1.3931086!amp).

 

Das Planungsrecht soll vorhabenbezogen angepasst werden, soweit die Eigentümerin der Anregung folgt.

 

Begründung:

Die städtebauliche Situation auf dem Grundstück Sachsendamm / Alboinstraße ist mit den weitläufigen ebenerdigen Parkplatzflächen in hohem Maße unbefriedigend und unzeitgemäß. Es ist daher erfreulich, dass die Eigentümerin selbst den gesellschaftlichen Wandel erkannt und als Herausforderung begreift.

Mit der city-nahen Lage und der guten ÖPNV-Anbindung an das Südkreuz liegen am Standort Sachsendamm / Alboinstraße wesentliche Faktoren zur geänderten Standortstrategie des Unternehmens bereits vor. Das Grundstück bietet ein hervorragendes Potential zur Entwicklung der avisierten Standortcharakteristik und eröffnet Ansiedlungsmöglichkeiten für weitere Unternehmen.

 

Berlin, den 3. Juni 2019

 

Marijke Höppner                                                       Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der                                        Lars Rauchfuß

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 4/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

betr.: Barrierefreiheit und Sicherheit für Fußgänger*innen auf dem John-F.-Kennedy-Platz verbessern

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt die Fußwege zum Rathaus Schöneberg, beginnend an der Martin-Luther-Straße, über den John-F.-Kennedy-Platz, bis zur Haupttreppe barrierefrei zu gestalten. Die sicheren Fußwege sollen durch einen Leitstreifen aufgezeigt werden. Weitere kontrastreiche, farbige Gestaltungsmöglichkeiten zur besseren Sichtbarmachung der Wege sollen geprüft werden.

 

An den Querungsstellen über die Fahrbahnen des Parkplatzes sollen entsprechende Bodenindikatoren auf diese Gefahrstellen hinweisen. Die Querungen selbst sollten außerdem jeweils durch einen “Zebrastreifen” für Fußgänger*innen und Autofahrer*innen markiert und sicherer gemacht werden.

 

Des Weiteren sollen alle Poller auf dem John-F.-Kennedy-Platz auf ihre verkehrstechnische Notwendigkeit hin überprüft und ggf. entfernt oder durch alternative Gestaltungsmöglichkeiten (wie z.B. seitliche Verengung der Fußwege statt Poller in der Mitte) ersetzt werden. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen alle übrigen Poller mit Kontrastfarben markiert werden.

 

Begründung:

Das Rathaus Schöneberg ist eines der wichtigsten Verwaltungsgebäude unseres Bezirks und muss für alle Bürger*innen barrierefrei erreichbar sein. Die aktuelle verkehrliche Situation auf dem John-F.-Kennedy-Platz ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgänger*innen unsicher. Durch ungünstig positionierte und nicht mit Kontrastfarben markierte Poller werden insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen, aber auch Rollstuhlnutzer*innen, Menschen die z.B. mit Kinderwagen unterwegs sind, und auch allen anderen Fußgänger*innen, unnötige Barrieren in den Weg gesetzt.

 

Berlin, den 02. Juni 2019

 

Marijke Höppner                                                              Janis Hantke

und die weiteren Mitglieder der                                      Manuela Harling

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 5/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

betr.: Ampelquerung zum Rathaus Schöneberg barrierefrei gestalten

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt die barrierefreie Gestaltung der Ampelquerung über die Martin-Luther-Straße auf der Seite zum John-F.-Kennedy-Platz mit Bodenindikatoren zu vervollständigen. Das akustische Signal der Ampel soll auf seine Effektivität (ausreichende Lautstärke, gute Erkennbarkeit der Phasen) geprüft und ggf. angepasst werden. Die Fußwege von der Ampelquerung zum Rathaus Schöneberg sollen durch einen Leitstreifen aufgezeigt werden.

 

Begründung: Das Rathaus Schöneberg ist eines der wichtigsten Verwaltungsgebäude unseres Bezirks und muss für alle Bürger*innen barrierefrei erreichbar sein. Die Ampelquerung über die Martin-Luther-Straße ist einer der wichtigsten Wege zum Rathaus Schöneberg, und sollte entsprechend sicher und selbstständig für Alle nutzbar sein. Diese Ampelquerung ist bisher nur auf einer Seite sowie auf der Mittelinsel durch Bodenindikatoren gesichert. Die Seite zum John-F.-Kennedy-Platz ist nach wie vor ungesichert. Die Fußwege zum Rathaus Schöneberg über den Platz beginnen versetzt zur Ampelquerung und zur Bushaltestelle, und sollten daher durch einen Leitstreifen auf dem Fußweg aufgezeigt werden.

 

Bodenindikatoren sind Bodenplatten, die für blinde und sehbehinderte Menschen, insbesondere für Nutzer*innen des Weißen Stocks, auf Gefahrstellen und auf sichere Querungsstellen hinweisen sowie sichere Laufwege aufzeigen.

 

Berlin, den 02. Juni 2019

 

Marijke Höppner                                          Janis Hantke

und die weiteren Mitglieder der                 Manuela Harling

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 6/6

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens/einer Empfehlung

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Film „Nur eine Frau“ und Diskussion zum Tag gegen Gewalt an Frauen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt anlässlich des Tags gegen Gewalt an Frauen den Film „Nur eine Frau“ zu zeigen und wenn möglich eine anschließende Diskussion mit Schauspieler*innen des Films oder der Regisseurin sowie Trägern der Antigewaltarbeit zu organisieren. In der Diskussion soll speziell (tödliche) Partnergewalt in den Fokus genommen werden.

 

Begründung:

Alle drei Tage stirbt eine Frau durch den (Ex-)Partner. 2017 starben in Deutschland 147 Frauen durch Partnergewalt. Zu mehr als 82 Prozent waren Frauen die Opfer von Gewalt ihrer Partner und etwa die Hälfte der Opfer (49,1 Prozent) lebte mit den Tätern zusammen. Quelle: Tagesspiegel.

 

Berlin, den 3. Juni 2019

 

Marijke Höppner                    Manuela Harling

und die weiteren Mitglieder

der Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

                                                                             

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