30. Sitzung der BVV-TS am 10.04.2019

Große Anfragen (2):

 

 

 

 

Große Anfrage 1/2

Große Anfrage

der Fraktion der SPD

gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG  i.V.m. § 36 GO BVV

betr:  Bezahlbarer Wohnraum am Rande des Tempelhofer Feldes

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt – wie am 27.03.2019 in der Zeitung taz berichtet – eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes für richtig hält und welche wesentlichen Argumente sprechen aus Sicht des Bezirksamts dafür?
  2. Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass diese Bebauung lediglich für bezahlbaren Wohnraum und/oder soziale Infrastruktur zugelassen sein soll und der Charakter der Freifläche sichergestellt bleiben soll?

  1. Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund seiner aktuellen Haltung pro Randbebauung den von der SPD-Fraktion durch Ersatzantrag zu Drucksache 0883/XX im November 2018 unterbreiteten Vorschlag?

  1. Welche Schritte will das Bezirksamt in dieser Wahlperiode unternehmen, um dem eigenen Ziel einer Randbebauung des Tempelhofer Feldes näher zu kommen?

 

 

Berlin, den 1. April 2019

Marijke Höppner                                                          Jan Rauchfuß

und die übrigen Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Große Anfrage 2/2

Große Anfrage

der Fraktion der SPD

gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG  i.V.m. § 36 GO BVV

betr: Mobilität der Zukunft in Tempelhof-Schöneberg

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt zur Umsetzung des Beschlusses „Ausbau nachhaltiger Mobilität auch in Tempelhof-Schöneberg“ (Drucksache 0709/XX) ergriffen, um jeweils wie viele zusätzliche Ladepunkte für Elektromobilität
  • im öffentlichen Straßenland,
  • auf P+R-Parkplätzen und
  • gemeinsam mit Partnern im halb-öffentlichen Raum zu realisieren?

  1.  Hat das Bezirksamt im ersten Quartal 2019 die von der BVV beschlossene öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt?

  1. Wo im Bezirk bringt das Bezirksamt das Modellprojekt Neue Mobilität Berlin (NMB) zur Umsetzung und welche Erfolge wurden dadurch bisher erreicht?

  1.  Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es sich der Bezirk nicht leisten kann, die Umstellung auf nachhaltige, emissionsfreie und vernetzte Mobilität zu verschlafen?

  1. Bleibt das Bezirksamt bei seiner zweifelhaften Position, der Einsatz autonom fahrender Busse von ioki sei weiterhin rechtlich zu prüfen, während in Bad Birnbach der erste autonom im öffentlichen Straßenland fahrende Kleinbus bereits seit 2017 verkehrt und in Monheim ab Herbst die autonom fahrenden Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?

  1.  Wann ist endlich damit zu rechnen, dass das Bezirksamt seinen Widerstand gegen den Betrieb der autonom fahrenden Busse von ioki zwischen EUREF-Campus und Bahnhof Südkreuz aufgibt?

  1. Wieso hat das Bezirksamt in Umsetzung des Beschlusses „Verkehrsberuhigung der Skutaristraße besser umsetzen“ (Drucksache 0736/XX) vom 16.5.2018 bisher noch keine Prüfergebnisse vorgelegt und wann ist mit diesen zu rechnen?

 

 

Berlin, den 1. April 2019

Marijke Höppner                                                     Lars Rauchfuß

und die übrigen Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Anträge (4):

 

 

 

 

Antrag 1/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Modellvorhaben Anwohner*innenparkausweis

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen auf Landesebene und ggf. weiteren Partner*innen ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung von Anwohner*innenparkausweisen zu starten.

 

Ziel des Vorhabens ist es, Anwohner*innenparkausweise künftig nicht mehr für starre Parkraumbewirtschaftungszonen, sondern individuell in einem festen Radius (z.B. 250 m) um den Wohnsitz der antragstellenden Person zu definieren. Hierzu soll eine Software bzw. App entwickelt werden, die die individuell geltende Anwohner*innenparkzone, z.B. durch GPS-Koordinaten, ermittelt und auf der auszustellenden Vignette speichert. Die Vignette selbst soll mit einem Chip und einer Leuchtdiode ausgestattet sein, die durch ein grünes bzw. rotes Licht jederzeit signalisiert, ob sich das ausgerüstete Fahrzeug innerhalb oder außerhalb des festgelegten Radius befindet.

 

Zu prüfen ist ebenfalls, ob Anwohner*innen, die außerhalb, aber in unmittelbarer Nähe (z.B. bis 150 Meter Abstand) zu einer Parkraumbewirtschaftungszone wohnen, ebenfalls die Berechtigung erhalten können, einen Anwohner*innenparkausweis für die neben ihrem Wohnsitz befindliche Zone zu beantragen.

 

Modellhaft kann dieses Vorhaben für die Parkzonen 26, 27 und 28 in Friedenau konzipiert werden. Die drei Parkzonen werden dabei als eine große Zone betrachtet.

 

Ferner soll das Bezirksamt prüfen, wie der durch die Parkraumbewirtschaftung entstehende „Schilderwald“ – der z.B. in der neun Parkraumbewirtschaftungszone im Schöneberger Norden zu beobachten ist – reduziert werden kann. Die Prüfung soll sowohl eine Reduktion der Anzahl der Schilder im aktuell geltenden System als auch eine potenzielle Reduktion bei Umstellung auf das oben bezeichnete Modell der Parkraumbewirtschaftung und Anwohner*innenparkausweise umfassen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31.08.2019 ein erster Bericht vorzulegen, der über die Initiierung des Modellvorhabens informiert und eine erste Einschätzung zu den Möglichkeiten der Implementierung des neuen Systems enthält. Die Berichtsfrist ist streng einzuhalten, um das Thema auf Grundlage der Mitteilung des Bezirksamts noch in den Beratungen zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/21 berücksichtigen zu können.

 

Sofern das im Antrag beschriebene Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht umsetzbar ist, wird das Bezirksamt gebeten, im Rahmen des Modellprojekts eigene Umsetzungsvorschläge im Sinne dieses Antrags zu entwickeln. 

 

Begründung:

 

Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges verkehrspolitisches Instrument, die Ausstellung von Anwohner*innenparkausweisen verhindert eine Benachteiligung anwohnender Bürgerinnen und Bürger durch diese Zonen. Wenig bürger*innenfreundlich ist das derzeitige System allerdings für Anwohnerinnen und Anwohner an der Grenze zweier Bewirtschaftungszonen oder in unmittelbarer Nähe einer Zone.

 

Eine Anwohnerin, die beispielsweise in der Handjerystraße im Gebiet der Parkzone 26, aber in unmittelbarer Nähe zur Parkzone 27 wohnt, ist derzeit mit dem Problem konfrontiert, dass der freie Parkplatz wenige Meter rechts des Hauseingangs kostenpflichtig ist, der belegte Parkplatz links des Hauseingangs kostenfrei genutzt werden könnte – wäre er nicht bereits belegt. Eine individuell festgelegte, kreisförmige Anwohner*innenzone um den Mittelpunkt des Wohnsitzes herum, entspricht viel besser dem Ziel, Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld ihrer Wohnung von den Gebühren zu befreien.

 

Gleiches bei Anwohnerinnen und Anwohnern, die außerhalb, aber am Rand einer Bewirtschaftungszone wohnen. Wer beispielsweise in der Friedenauer Hertelstraße zwei Häuser neben der Parkzone 26 wohnt, ist derzeit für diese Zone nicht berechtigt, einen Anwohner*innenparkausweis zu beantragen. Somit besteht für die Hälfte des unmittelbaren Wohnumfelds eine Gebührenpflicht. Eine kreisförmige Anwohner*innenzone würde dieses Problem lösen, antragsberechtigt wären dann auch Haushalte, die nicht innerhalb einer Parkzone, aber innerhalb eines definierten Abstandes neben einer Zone wohnen.

 

Im Falle einer softwaregestützten Umstellung auf individualisierte Anwohner*innenparkzonen greift das System der pauschalen Beschilderung im Straßenraum nicht mehr. Gelöst werden kann dies dadurch, dass die Vignette selbst den jeweils zugewiesenen Bereich speichert und jederzeit mittels eine Leuchtdiode anzeigt, ob sich das Fahrzeug innerhalb oder außerhalb dieser Zone befindet. Das hätte gleichzeitig den Vorteil, dass die Kontrolle durch das Ordnungsamt wesentlich erleichtert und effizienter gestaltet würde. Die Mitarbeiter*innen des Außendienstes müssten nur noch für Fahrzeuge ohne Vignette oder Fahrzeuge, deren Vignette ein rotes Signal gibt, kontrollieren, ob ein Parkschein gezogen wurde.

 

Schließlich sollen grundsätzlich Wege geprüft werden, wie die durch Parkraumbewirtschaftung ausufernde Beschilderung wieder reduziert werden kann. 

 

Gewünscht ist, dass das Bezirksamt das Modellprojekt in Kooperation mit geeigneten Partner*innen – beispielsweise der Technischen Universität – durchführt.

 

 

Berlin, den 1.April 2019

Marijke Höppner                                       Jan Rauchfuß

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 2/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Angebote für einen Erwachsenen mit Kind bei den Berliner Bäderbetrieben

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass es ein entsprechendes Angebot der Berliner Bäderbetriebe für einen Erwachsenen mit Kind gibt.

 

Begründung:

 

Derzeit bezieht sich das „Badespaß“-Ticket auf mindestens drei Personen, davon muss eine Person ein Erwachsener und eine Person ein Kind sein. Zum Beispiel kostet ein Tagesticket im Stadtbad Schöneberg als Badespaß-Ticket 15,00 €, für beispielsweise ein alleinerziehende Elternteil mit Kind jedoch 18,00€. Alleinerziehende mit einem Kind, können dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. Ein anderes Angebot der Berliner Wasserbetriebe gibt es nicht.

 

 

Berlin, den 01.04.2019

Marijke Höppner                                                    

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 3/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Radverkehrsanlage auf der Friedrich-Gerlach-Brücke

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass auf dem Sachsendamm, im Bereich der Friedrich-Gerlach-Brücke in Fahrtrichtung Nord, ein markierter Angebotsstreifen für den Radverkehr geschaffen wird. Zur Herstellung der notwendigen Breite soll die nördliche Bordsteinkante baulich versetzt werden.

 

Begründung:

 

Die Situation ist höchst gefährlich, weil die Radspur (nach Umbauten in 2017) unmittelbar vor der Brücke endet. Hinter der Brücke beginnt eine Busspur, die von Radfahrern mit genutzt wird. Der Allgemeinverkehr muss sich die Fahrbahn in dem kurzen Abschnitt der Brücke überraschend mit Radfahrern teilen, was immer wieder zu Gefährdungssituationen führt, insbesondere zu geringer Seitenabstand beim Überholen. Behinderungen des Fußverkehrs sind in der Folge einer leichten Gehwegverengung nicht zu erwarten, weil die Gehwegbreite sehr großzügig bemessen ist.

 

 

Berlin, den 1. April 2019

Marijke Höppner                                                          Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

Situation auf der Friedrich Gerlach Brücke

 

 

 

 

 

 

Antrag 4/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

betr.: Woolworth-Kaufhäuser als bauliches Erbe der Nachkriegszeit bewahren

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass eine Überprüfung der Woolworth-Kaufhäuser in der Hauptstraße 25 in Schöneberg und am Tempelhofer Damm 146 / Alt-Tempelhof 21 hinsichtlich einer denkmalrechtlichen Unterschutzstellung erfolgen möge.

 

Begründung:

 

Die genannten Gebäude verkörpern den Typus des großstädtischen Warenhauses der 1950er-Jahre in Deutschland beispielhaft und sind in positiver Weise stadtbildprägend. Sie sind äußerlich zudem noch in weitgehend unveränderter Form erhalten.

Berlin, den 1. April 2019

 

 

Marijke Höppner                                                Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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