28. Sitzung der BVV-TS am 20.02.2019

Anträge (4):

 

 

 

 

Antrag 1/4 (gemeinsamer Antrag)

Antrag

der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Skulptur „Arc de 124,5°“ angemessen präsentieren

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, kurzfristig eine angemessene Präsentation der Skulptur „Arc de 124,5°“ des renommierten Künstlers Bernar Vernet auf dem Mittelstreifen der Straße An der Urania zu ermöglichen. Dazu sind nach Prüfung aller bisher durch das Bezirksamt dargestellten Möglichkeiten folgende Maßnahmen zu treffen:

 

  1. Fällung von zwei Mal vier Bäumen entlang beider Seiten des Kunstwerks. Sollte der gewünschte Effekt auch mit einer geringen Anzahl von Baumfällungen möglich sein, kann auch diese Variante gewählt werden, vorausgesetzt der Künstler ist dabei mit eingebunden.

  1. Erhalt und Sicherung der übrigen Bäume, inklusive des an der Südspitze der Mittelinsel stehenden Baumes.

  1. Realisierung der ersatzweisen Ausgleichspflanzung von mindestens 20 Bäumen.

  1. Das großzügige Angebot des Künstlers und seiner Unterstützer*innen zur Beteiligung an den Kosten für die weiteren Maßnahmen – Fällungen, Ersatzpflanzungen, Wiederherstellung der Fläche - wird außerordentlich begrüßt. Das Bezirksamt soll entsprechende Verabredungen kurzfristig treffen.

  1. Bernar Venet ist um eine Ideenskizze zur weiteren Gestaltung der stadträumlichen Situation der Mittelinsel vor der Urania zu bitten und dabei die Einbettung des Kunstwerks in den Stadtraum darzustellen.

Die Fällung der Bäume erfolgt innerhalb der zulässigen Frist bis Ende Februar 2019. Sollte dies für das Bezirksamt aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich sein, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu prüfen. Die Vorbereitung und Durchführung der Ausgleichspflanzungen sollen unverzüglich im Anschluss an die Fällung der Bäume erfolgen. 

Der BVV ist bis zur Sitzung im März 2019 über die erfolgte Fällung der Bäume sowie den aktuellen Sachstand zur Realisierung der Ausgleichspflanzungen zu berichten.

Die Botschaft der Französischen Republik sollte über die Realisierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des „Arc de 124,5°“ zeitnah und angemessen informiert werden.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, weitere Akteure, insbesondere die Urania, bei der künftigen Pflege des Standortes einzubeziehen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Rasenmahd, Rückschnitt von Vegetation, Entfernung von Graffiti) mit diesen abzustimmen.

 

Begründung:

Die Skulptur „Arc de 124,5°“ ist ein Geschenk der Französischen Republik zur 750-Jahr-Feier Berlins und eines von vielen bedeutenden Kunstwerken Bernar Venets. Der „Arc de 124,5°“ ist durch mangelhafte Pflege der umstehenden Vegetation in den letzten Jahrzehnten kaum einsehbar und seiner Wirkung als Kunstwerk weitestgehend beraubt. Entsprechend setzen sich der Künstler, die Urania und insbesondere die französische Botschaft für einen angemessenen Umgang mit diesem Geschenk an Berlin ein.

Angesichts der Bedeutung des Kunstwerks sollte der Bezirk ein eigenes Interesse daran haben, die Skulptur wieder angemessen zu präsentieren, ohne dabei unverhältnismäßig in den vorhandenen Vegetationsbestand einzugreifen. Eine Umsetzung des Kunstwerks an eine andere repräsentative Stelle im Bezirk bzw. in Berlin ist nach Prüfung durch das Bezirksamt nicht möglich.

Das in der Ausschusssitzung am 29.1.2019 öffentlich geäußerte Angebot Bernar Venets eine Ideenskizze für die künftige Gestaltung der Mittelinsel zu fertigen ist eine Chance zur mittelfristigen Neugestaltung und sollte auf jeden Fall angenommen werden.

 

Berlin, den 11.02.2019

 

Fraktion der SPD                               Jan Rauchfuß                         Lars Rauchfuß

Fraktion der CDU                               Matthias Steuckardt                Ralf Olschewski

Fraktion der FDP                               Reinhard Frede                        Dagmar Lipper

 

 

 

 

 

 

Antrag 2/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

 

betr.: Behindertenparkplätze am Bahnhof Südkreuz (Ostseite) bedarfsgerecht anordnen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn für die Ausweisung von Behindertenparkplätzen in ausreichender Anzahl auf dem Erika-Gräfin-von-Brockdorff-Platz, möglichst in dichter Nähe zum Bahnhofseingang, einzusetzen.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, anschließend die vorhandenen zwei Behindertenstellplätze im öffentlichen Land der General-Pape-Straße in eine „Kiss-and-Ride-Zone“ umzuwandeln.

 

Begründung:

Die Behindertenparkplätze auf der Ostseite des Bahnhofs Südkreuz sind nicht sinnvoll angeordnet, weil sie sich in der General-Pape-Straße, oberhalb der Zugangstreppe zum deutlich tiefer liegenden Bahnhofseingang, befinden. Körperlich beeinträchtigte Personen können die Treppe kaum überwinden. Am ebenerdig und deutlich günstiger zum Bahnhofseingang gelegenen Erika-Gräfin-von-Brockdorff-Platz sind hingegen bislang keine Behindertenparkplätze ausgewiesen.

 

Berlin, den 11.02.2019

 

Jan Rauchfuß                     Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

Antrag 3/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

betr.: Benennung eines Weges und eines Steges am Bahnhof Südkreuz

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den ca. 200 m langen Verbindungsweg zwischen dem Wendeplatz der Lotte-Laserstein-Straße und dem nördlichen Zugang des Hans-Balluschek-Parks in Am Bahnhof Südkreuz zu benennen. Der im Zuge des Weges gelegene Steg über den Sachsendamm und die A100 soll die Bezeichnung Südkreuz-Steg erhalten

 

Begründung:

Der bestehende Rad- und Fußweg hat bislang keinen Namen, ebenso der im Zuge des Weges gelegene Steg. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit und Ordnung ist es jedoch gerade im Bahnhofsumfeld wichtig, dass Örtlichkeiten eindeutig benannt und zugeordnet werden können.

Die städtebaulichen Gegebenheiten des Weges eignen sich kaum zur würdevollen Ehrung einer Persönlichkeit, insoweit erscheint eine „technische“ Benennung angemessen. Vergleichbare Fälle bestehen in Berlin z.B. mit den Straßen Am Bahnhof Westend, Am Bahnhof Grunewald und Am Bahnhof Spandau.

 

Berlin, den 11.02.2019

 

Jan Rauchfuß                     Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

Anlage: Karte

 

 

 

 

 

Antrag 4/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Kiezfondsmittel bedarfsgerecht und bezirksweit einsetzen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Förderkulisse für Maßnahmen aus dem bislang auf Schöneberg begrenzten „Kiezfonds“ auf die förderbedürftigen Gebiete im gesamten Bezirk auszuweiten (z.B. Oberlandgärten, Großsiedlungen in Lichtenrade und Marienfelde…) und die Mittel in einem transparenten und einheitlichen Verfahren zu vergeben. Die Auswahl der Gebiete soll nach gleichen Indikatoren erfolgen. Die bislang für die Steuerung des Fonds durch Externe verausgabten Mittel sollen dem Budget der Maßnahmen direkt zugeschlagen werden. Etwaige weitere Mittel für einzelne Gebiete sollen ebenfalls einfließen. Die Vergabe soll zukünftig – entsprechend der Vergabe der anderen Mittel – auf jeweiligen Vorschlag des Bezirksamtes durch die BVV erfolgen.

 

Begründung:

„Der Kiezfonds Kolonnenstraße wurde 2003 vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zur Gebietsstabilisierung im ehemaligen Sanierungsgebiet Kolonnenstraße ins Leben gerufen. 2009 ist der Geltungsbereich um die Schöneberger Insel erweitert worden. Nachdem der Kiezfonds Kolonnenstraße zum Ende des Jahres 2010 ausgelaufen ist, wurde ein neuer Fonds für ein deutlich größeres Gebiet aufgelegt. Für die Jahre 2018-2019 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, für den Kiezfonds Schöneberg jeweils 25.000 € für Aktivitäten und Projekte in dem Wohngebiet zwischen Großgörschen-, Potsdamer-, Hauptstraße, Innsbrucker Platz, S-Bahngelände sowie für die Schöneberger Insel zur Verfügung gestellt. (….) Projekte können z.B. aus den Bereichen Kultur und Freizeit, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Bildung, Wohnumfeldverbesserungen und für Kinder, Jugendliche und Senioren beantragt werden.“ (https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/zukunft-planen/foerdermittel/kiezfonds-schoeneberg-367738.php)

 

Es ist nach Ablauf von mittlerweile 16 Jahren und deutlichen Veränderungen im Bezirk kein Grund mehr ersichtlich, dass diese Maßnahme ausschließlich für den Ortsteil Schöneberg beschränkt sein sollte. Vielmehr sind zwischenzeitlich auch in anderen Quartieren Problemlage eingetreten, die eine solche Förderung sinnvoll erscheinen lassen. Die bislang für die Steuerung des Kiezfonds verausgabten Mittel stehen im krassen Missverhältnis zum Umfang der Maßnahmen selbst.

 

Berlin, den 11.02.2019

 

Jan Rauchfuß                     Christoph Götz-Geene

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

                                                          

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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