25. Sitzung der BVV-TS am 21.11.2018

Anträge (3):

 

 

 

 

Antrag 1/3

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

 

betr.: Straßenbahndepot als Zentrum gegen Wohnungslosigkeit umbauen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit

  • weiteren Bezirken,
  • der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales,
  • der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung,
  • der Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbh, WBM
  • sowie frei-gemeinnützigen Trägern im Bereich der sozialen Wohnhilfe,

zu prüfen, ob und in welchem Umfang Gebäude und Gelände des Straßenbahndepots Belziger Straße zu einem Zentrum der Wohnungslosenhilfe auszubauen sind. Dabei wäre explizit ein Bereich für weibliche Wohnungslose vorzusehen.

Hier sollen verschiedene Angebote zur Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen angesiedelt werden. Geprüft werden soll auch die Bündelung von vorhandenen Angeboten.

 

Begründung:

„Die Koalition sieht in der sozialen Wohnraumversorgung, in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe. Sie will die zunehmende Verdrängung verhindern und den sozialen Zusammenhalt in Berlin stärken.“ (Koalitionsvertrag)

Die Nutzung des Geländes für soziale und /oder kulturelle Zwecke unter Wahrung des Denkmalschutzes ist erklärtes Ziel des Bezirks. Die Nutzung als Zentrum gegen Wohnungsnot entspricht den „Allgemeinen Anregungen für eine Weiterentwicklung des Straßenbahndepots aus der Bürgerschaft“ wie sie als Ergebnis der Bürger- bzw. Bürgerinnen-Veranstaltungen dokumentiert wurden und greift auch einen der dort gemachten und dokumentierten Entwicklungsvorschlag auf.

 

Berlin, den 12.11.2018

 

Jan Rauchfuß                                         Axel Seltz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 2/3

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

betr.: Sportanlage Vorarlberger Damm 33

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die zur Sportanlage Vorarlberger Damm 33 zugehörigen kleinen Parkplatzflächen nördlich des Vorarlberger Damms entweder den Sportflächen zuzuordnen (z.B. als Aufwärmflächen) oder aber die Flächen für öffentliche Sportnutzungen (z.B. als Skaterplätze) herzurichten.

 

Begründung:

Die ehemaligen kleinen Parklätze sind verwahrlost und vermüllt sowie für den Kraftverkehr gesperrt. Ein Verbleib in der heutigen Form ist nicht hinnehmbar. Eine Öffnung der Flächen für den Kraftverkehr würde jedoch weiter zu illegalen nächtlichen Müllablagerungen führen, deren Beseitigung dann den Sportetat belastet. Eine Herrichtung für Sportnutzungen als in- oder externe Flächen der Sportanlage bietet sich daher an.

 

 

Berlin, den 12.11.2018

Jan Rauchfuß                                                   Oliver Fey, Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 3/3

Antrag

der Fraktion der SPD 

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

 

betr.: Nollendorfplatz / Maaßenstraße

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass der anstehende abschließende Umbau der Maaßenstraße bereits mit den Umbauten der südlichen Platzhälfte des Nollendorfplatzes zeitlich synchronisiert durchgeführt wird. Entsprechend sind die Planungen für die Südseite des Nollendorfplatzes auf Grundlage des von der BVV beschlossenen Leitbildes nun dringend einzuleiten.

 

Ferner möge das Bezirksamt gegenüber den zuständigen Stellen des Landes verdeutlichen, dass als Grundlage für Planungsfortschritte zur Mittelinsel sowie zur nördlichen Platzhälfte die Fortschreibungen der makro- und der mikroräumlichen Straßenverkehrs-Netzuntersuchungen (für den Zeithorizont 2030) nun mit größter Dringlichkeit durchzuführen sind. Auf deren Grundlage ist die vom Bezirk angestrebte Neu-Einordnung der Karl-Heinrich-Ullrichs-Straße sowie die Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens zu klären und ggfs. einzuleiten.

 

Begründung:

Im kurzen zeitlichen Abstand erfolgende Umbauten an der Maaßenstraße und auf der Südhälfte des Nollendorfplatzes werden in der Bevölkerung auf wenig Verständnis stoßen. Es empfiehlt sich daher, diese zu synchronisieren.

 

Die Fortschreibungen der makro- und der mikroräumlichen Netzuntersuchungen  (Zeithorizont 2030) werden als Planungsbasis für die Maßnahmen im Bereich der Mittelinsel (Fortfall Straßendurchstich) und die Gestaltung der nördlichen Platzhälfte mit der Einmündung der Karl-Heinrich-Ullrichs-Straße dringend benötigt. Andernfalls ist für den mittleren und nördlichen Platzteil ein sinnvoller Projektablauf mit Integration der BVG-Tunneldeckensanierung kaum noch zu gewährleiten.

 

Berlin, den 12.11.2018     

 

Jan Rauchfuß                                 Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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