24. Sitzung der BVV-TS am 17.10.2018

Große Anfragen (1):

 

 

 

Große Anfrage 1/1

Große Anfrage

der Fraktion der SPD

gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG  i.V.m. § 36 GO BVV

Betreff: Odenwaldstraße 1 und Stubenrauchstraße 69 in Friedenau

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt seine Einflussmöglichkeiten, die Wohnungen des Gebäudes Odenwaldstraße 1 und Stubenrauchstraße 69 in Friedenau wieder für Wohnzwecke herrichten zu lassen?
  2. Was hindert das Bezirksamt, die Möglichkeiten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes bis hin zur Einsetzung einer Treuhänderschaft zu nutzen bzw. erkennbar voranzutreiben?
  3. Was hindert das Bezirksamt, ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß § 177 Baugesetzbuch auszusprechen?

 

Berlin den 08.10.2018

Jan Rauchfuß                                                   Axel Seltz

und die übrigen Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

Anträge (5):

 

 

 

 

Antrag 1/5

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Gedenktafel für Paul Löbe in der Rubensstraße wieder anbringen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der entsprechenden Stelle und in Zusammenarbeit mit dem/der Hauseigentümer/in dafür einzusetzen, dass die im Zuge einer Renovierung der Fassade entfernte Gedenktafel für den ehemaligen Reichstagspräsidenten und Ehrenbürger Berlins Paul Löbe wieder am Wohnhaus in der Rubensstraße 118 angebracht wird.

Bei einer möglichen Ablehnung durch den/die Hauseigentümer/in wird das Bezirksamt ersucht, an einem geeigneten Standort vor dem Haus im Straßenland eine alternative Möglichkeit zum Andenken an Paul Löbe zu prüfen.

Begründung:

Im Rahmen einer Renovierung der Fassade des Wohnhauses wurde die Gedenktafel, die sich seit 1975 am Haus in der Rubensstraße befand entfernt und seitdem nicht mehr angebracht.

Der Text der Gedenktafel bestand aus folgendem Text:

 

PAUL LÖBE

EHRENBÜRGER VON BERLIN

GEB. 14.12.1875 IN LIEGNITZ/SCHLESIEN

GEST. 3.8.1967 IN BONN

REDAKTEUR DER "BRESLAUER VOLKSWACHT"

REICHSTAGSPRÄSIDENT

ALTERSPRÄSIDENT DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

WOHNTE HIER VON 1936-1939

 

Biografische Angaben:

Paul Löbe, geboren 1875, begann seine politische Karriere als Journalist und Stadtverordneter in Breslau. 1919 zog er für den Wahlkreis Breslau in die Weimarer Nationalversammlung ein und 1920  für die Sozialdemokratische Partei in den Reichstag.

Mit nur kurzer Unterbrechung wurde er über die gesamte Weimarer Republik zum Reichstagspräsidenten gewählt, bis er nach den Wahlen im Juli 1932 vom Nationalsozialisten Hermann Göring abgelöst und 1933 für 6 Monate  inhaftiert wurde.

Nach dem Krieg leitete er als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des ersten Deutschen Bundestages am 07. September 1949, in den er als Vertreter Berlins gewählt worden war. 1949 wurde er außerdem zum Gründungspräsidenten des deutschen Rates der „Europa-Bewegung“, 1954 – als fast 80-Jähriger – Präsident des Kuratoriums Unteilbares Deutschland, dem er bis zu seinem Tod am 3. August 1967 als Ehrenpräsident angehörte. Er wurde mit einem Staatsbegräbnis in Berlin beigesetzt und erhielt ein Ehrengrab auf dem Waldfriedhof Zehlendorf.

Er wird bis heute als hervorragender Repräsentant der ersten Deutschen Demokratie gewürdigt und als vorbildliche Persönlichkeit in einer Zeit schwerer politischer Kämpfe, in der  er gegen alle Anfeindungen die Arbeit des Parlaments hochgehalten und die Verfassung und den Rechtsstaat verteidigt hat.

Seine schon 1949 an den Deutschen Bundestag gerichtete Forderung nach einem „Deutschland als von gutem Willen erfülltes Glied eines geeinten Europa“ zeigt seine schon damals vertretene aber noch nicht durchführbare versöhnliche Politik.

Paul Löbe lebte von 1936 bis 1939 in einer für ihn besonders schweren Zeit als von den  Nazis verfolgter ehemaliger Reichstagspräsident in der Schöneberger Rubensstraße 118.

 

Berlin, den 08.10.2018

 

Jan Rauchfuß                                                    Oliver Fey   

und die weiteren Mitglieder der                          Marijke Höppner   

Fraktion der SPD                                               Orkan Özdemir     

 

                                                                         

 

Antrag 2/5

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Kurfürstenstraße 123-126 / An der Urania 1 - Planungsmoratorium

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die im Rahmen des Werkstattverfahrens mit dem Bezirk Mitte entwickelte Planung für den Bereich Kurfürstenstraße 123-126 / An der Urania 1 (vorgelagerte Flurstücke 126 und 83/2) derzeit nicht weiter zu verfolgen (Planungsmoratorium).

Zunächst möge unter Einbeziehung der BVV ein längerfristiges Entwicklungskonzept für die zukünftige Dimensionierung des gesamten Straßenraumes der Straße An der Urania sowie - im Sinne einer Stadtreparatur - die grundsätzliche Ausformung der östlichen Blockkante einschließlich der Ecke zur Kurfürstenstraße im Bezirk und mit dem Land geklärt und abgestimmt werden.

Die drei weiteren im Werkstattverfahren behandelten Baufelder bleiben davon unberührt.

 

Begründung:

Das dem Stadtentwicklungsausschuss am 14.09.18 vorgestellte und bis dahin mit der BVV nicht abgestimmte Konzept für den Bereich Kurfürstenstraße 123-126 / An der Urania 1 (vorgelagerte Flurstücke 126 und 83/2) schafft im Falle einer Realisierung Fakten, die der längerfristigen Urbanisierung des Stadtraumes, der Schaffung einer klaren östlichen Blockkante und der Gewinnung von Bauflächen mit ruhigen und grünen Blockinnenbereichen entgegenstehen.

Zugleich wird der Schneisen-Charakter der Straße An der Urania dauerhaft verfestigt und damit die Anbindung des Bereichs Kleiststraße / Nollendorfplatz an die City-West auch langfristig behindert. Der vom Bezirksamt vorgetragene Einwand einer mangelnden Wirtschaftlichkeit einer Stadtreparatur kann angesichts der Nachfrage auf dem Bodenmarkt nicht überzeugen.

 

Jan Rauchfuß                                                      Christoph Götz              

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 3/5

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

Betreff: Radfahrerfalle am Lichtenrader Damm beseitigen

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die für den Radverkehr auf dem Lichtenrader Damm (Fahrtrichtung Nord) höchst gefährliche Verkehrsführung vor Hausnummer 93-99A mit dem sehr spitzwinklig einscherender Verkehr aus der Straße Alt-Lichtenrade so zu ändern, dass eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere und zeitgemäße Verkehrsführung entsteht. 

 

Begründung

Die Einmündungssituation ist heute ähnlich der Einfädelung in eine Schnellstraße gestaltet. Dies birgt ein hohes Unfallrisiko für Radfahrer und Fußgänger entlang des Lichtenrader Damms weil diese von den sehr dynamisch einscherenden Kraftfahrern kaum gesehen werden können. Diese Einmündungssituation entspricht in keiner Weise den heutigen Regelwerken zur innerörtlichen Verkehrsführung und zur Radverkehrssicherheit.

 

Jan Rauchfuß                                             Christoph Götz                                                                                                                    

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

Antrag 4/5

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Spielfläche der Teltow Schule wieder für die Kinder nutzbar machen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Spielfläche der Teltow Schule auf dem aufgehobenen Abschnitt der Ebersstraße wieder für Pausenspiel und -erholung der Schulkinder nutzbar zu machen, ohne dass es einer "Eskorte" durch Erwachsene vom Schulgelände bedarf.

Der Gefährdung der Schulkinder durch gedanken- oder rücksichtslose Radfahrerinnen und Radfahrer ist durch geeignete administrative und bauliche Maßnahmen entgegenzuwirken.

Solange nicht durch eine geänderte Führung des Radverkehrs die Gefährdung abgestellt werden kann, soll das Ordnungsamt verstärkt den Gehweg überwachen und der Geltung der Straßenverkehrsordnung durch entsprechende kostenpflichtige Verwarnungen Nachdruck verleihen.

 

Begründung:

Der Schulhof der Teltow-Schule in Schöneberg ist etwas Besonderes. Er liegt auf einem Stück der Ebersstraße, die 2007 als Straße entwidmet wurde, damit die Grundschulkinder in den Pausen genug Platz zum Spielen und Toben haben. Der eigentliche Schulhof aus der Kaiserzeit war schon immer viel zu klein.

Teil des damaligen Entwidmungsverfahrens war die Auflage, dass Fußgänger jederzeit auf dem nördlichen Gehweg den Schulhof passieren können. Radfahrer und Radfahrerinnen müssen für das kurze Stück ihr Rad schieben. Dies wird durch das entsprechende Verkehrszeichen deutlich gemacht und durch die Absperrung mit zwei versetzten Gittern unterstrichen.

Das Radfahrverbot wird allerdings von den meisten ignoriert. Selbst zu Pausenzeiten radelt die Mehrzahl ungerührt durch die Pulks spielender Kinder hindurch. Dass es dabei zu gefährlichen Situationen kommt liegt auf der Hand. Verschärft wird dies dadurch, dass der Übergang von der Schule direkt am Gehweg liegt und stets damit zu rechnen ist, dass ein Kind unachtsam zum Spielen herausläuft.

Die Schulleitung hat auf die Hinweise besorgter Eltern reagiert und in Abstimmung mit dem Schulstadtrat Oliver Schworck (SPD) die Durchgänge zum Spielbereich während der Pausen für Radfahrer und Radfahrerinnen abgesperrt. Dies ist jedoch durch das Tiefbauamt untersagt worden.

Der wiederholte morgendliche Einsatz des Ordnungsamtes hat nur so lange geholfen, wie dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort waren.

Derzeit hat das rücksichtslose Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern dazu geführt, dass die Grundschulkinder aus versicherungsrechtlichen und Haftungsgründen nur den alten kleinen Schulhof im Blockinnenbereich nutzen und die große Spielfläche nur betreten können, wenn Erwachsene sie über den zweckentfremdeten Gehweg begleiten.

 

Berlin, den 08.10.2018

 

Jan Rauchfuß                                                      Axel Seltz              

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

             

 

Antrag 5/5

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Unterführung Rubensstraße

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Rubensstraße im Bereich der DB- und der BAB-Unterführung nach Abbau der alten einengenden Zwischenstützen nun mit einem insgesamt begradigten Fahrbahnverlauf und sicheren Gehwegen wiederherzustellen.

Die Bordsteinverläufe sollen den neuen Gegebenheiten angepasst, die behelfsmäßige Befestigung der Gehwege durch eine dauerhafte Pflasterung ersetzt werden.

Dazu sind Mittel des Landes zu akquirieren, soweit von den anderen am Umbau der Situation Beteiligten keine Maßnahmen und Mittel mehr zu erwarten sind.

 

Begründung

Die nach Abbau der alten Brücken verbliebene Situation mit eingeengtem und verschwenkendem Fahrbahnverlauf sowie unebenen und provisorischen Oberflächen ist dauerhaft insbesondere hinsichtlich der Belange behinderter Menschen nicht hinnehmbar, gefährdet Radfahrer und behindert den Busverkehr.

 

Jan Rauchfuß                                                      Christoph Götz             

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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