21. Sitzung der BVV-TS am 20.06.2018

Anträge (4):

 

 

 

 

Antrag 1/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Kinosaal nach Marlene Dietrich benennen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Kinosaal im Rathaus Schöneberg nach der Schöneberger Schauspielerin Marlene Dietrich zu benennen.

 

Begründung:

Marlene Dietrich wurde 1901 in der damaligen Stadt Schöneberg geboren und lebte mit ihren Eltern in der Leberstraße. Ihren ursprünglichen Berufswunsch Konzertgeigerin erlernt sie in Weimar und der Berliner Hochschule für Musik. Nach einer Sehnenentzündung muss sie die Ausbildung abbrechen. Stattdessen spricht sie in der Schauspielschule des Deutschen Theaters mit dem Gretchen-Gebet aus "Faust" vor.
1922 erhält sie ihre erste Theaterrolle in dem von Max Reinhardt inszenierten Stück "Der Widerspenstigen Zähmung". Der große „Durchbruch“ gelingt ihr 1930 mit der Hauptrolle der „Lola Lola“ in „Der blaue Engel“ von Josef Sternberg.

Im selben Jahr dreht sie mit Sternberg ihren ersten Film („Marocco“) in den USA und tritt dabei in einem Hosenanzug auf. Dies löst einen Eklat aus. Doch viele Frauen folgen ihr. Der Hosenanzug macht sie zur „Stilikone“.

1936 bietet ihr Josef Goebbels 200.000 Reichsmark für einen Film, den sie in Deutschland drehen soll. Er erweitert das Angebot um die freie Stoffwahl. Marlene Dietrich zeigt Haltung gegen das Angebot des Reichspropagandaministers und lehnte ab. Sie dreht stattdessen mit den ebenfalls emigrierten Ernst Lubitsch und Billy Wilder, aber auch mit Orson Welles und Alfred Hitchcock.

1939 nimmt sie die amerikanische Staatsbürgerschaft an. 1943 und 1944 unterstützt sie die amerikanischen Truppen als „Truppenbetreuerin“. Sie tritt als „Captain Dietrich“ für die US-Soldaten in Nordafrika, Frankreich und Italien auf. Dafür wird sie später mit der „Medal of Freedom“, dem höchsten Orden des amerikanischen Kriegsministeriums für Zivilisten, geehrt.

Bis 1975 wird Marlene Dietrich international als Showstar gefeiert. Eine Tournee führt sie 1960 nach Deutschland. Viele drücken ihre Bewunderung aus, aber es gibt auch Ablehnung als „Landesverräterin“. Ab 1978 lebt sie rückgezogen bis zu ihrem Tode in Paris. 1992 stirbt Marlene Dietrich. Ihr letzter Wunsch in Berlin begraben zu werden, wird ihr mit einer Grabstelle auf dem III. Städtischen Friedhof Stubenrauchstraße erfüllt.

Eine Benennung des Kinosaals nach Marlene Dietrich würdigt die Schönebergerin, die Haltung gegenüber dem Naziregime zeigte.

 

Berlin, den 11. Juni 2018

Jan Rauchfuß                                       Manuela Harling   

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 2/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Odenwaldstraße 1 und Stubenrauchstraße 69 in Friedenau –

Einsetzung eines Treuhänders zur Beendigung des zweckfremden Leerstands

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Eigentümerin des Gebäudes Odenwaldstraße 1 und Stubenrauchstraße 69 nunmehr mit allen rechtsstaatlichen Mitteln aufzufordern, den gesetzwidrigen Leerstand durch Instandsetzung zu beenden.

Das Bezirksamt möge zugleich die notwendigen rechtlichen und materiellen Voraussetzungen schaffen, damit bei fortgesetzter Weigerung der Eigentümerin ein Treuhänder gemäß Paragraf 4b des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes eingesetzt werden kann, der die Wiederherstellung zu Wohnzwecken und die Wiedervermietung der Wohnungen betreibt.

 

Begründung:

In der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne vom Dezember 2016 (Drs. 0022/XX) machte das Bezirksamt deutlich, dass es bereits Bußgeldverfahren eingeleitet habe, ein grundsätzliches Durchgreifen aber mangels einer Rechtsgrundlage nicht möglich sei.

Mit der zum 09. April 2018 in Kraft getretenen Änderung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes durch das Abgeordnetenhaus von Berlin liegt diese Rechtsgrundlage nunmehr vor. Das Bezirksamt ist bei hartnäckiger Weigerung oder Überforderung von Eigentümern berechtigt, den Leerstand von Wohnraum durch Einsetzung eines Treuhänders zu beenden.

 

Berlin, den 11. Juni 2018

Jan Rauchfuß                          Axel Seltz   

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 3/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 BezVG

 

Betreff: Verkehrsberuhigung Neu-Tempelhof – Sofortmaßnahmen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt des von der „BI Verkehrsberuhigte Gartenstadt“ mit Datum vom 07.06.2018 vorgelegten Konzeptes zur Verkehrsberuhigung der Gartenstadt in Abstimmung mit den weiteren zuständigen Stellen des Landes umzusetzen. Sollten Teilmaßnahmen in der vorgeschlagenen Form nicht realisierbar sei, so möge das Bezirksamt Alternativen im gleichen Sinne aufzeigen.

Nach Realisierung der vom Bezirksamt am 30.05.2018 im Rahmen der Einwohner*innenversammlung in Aussicht gestellten längerfristigen Maßnahmen, die ebenfalls der Verkehrsberuhigung des Bereichs dienen sollen, soll die weitere Notwendigkeit der Sofortmaßnahmen überprüft werden.

 

Begründung:

Das Konzept dient als Sofortmaßnahme gegen den überbordenden Navi-geleiteten Schleichverkehr durch die kleinen Wohnstraßen der Gartenstadt, der auf den tagsüber nahezu dauerhaften Rückstau auf dem Tempelhofer Damm stadtauswärts zurück zu führen ist. Die aktuelle Situation bedeutet einen deutlichen Verlust an Wohn- und Aufenthaltsqualität in den kleinen Wohnstraßen der Gartenstadt, ohne dass dem ein Gewinn für die Allgemeinheit entgegenstünde. Die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen wurde im Rahmen der Einwohner*innenversammlung vom 30.05.2018 deutlich.

 

Berlin, den 11. Juni 2018

 

Jan Rauchfuß                           Christoph Götz   

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

Antrag 4/4

Antrag

der Fraktion der SPD

zur Herbeiführung eines Ersuchens

gem. § 13 Abs. 3 BezVG

 

Betreff: Tempo 30 am Zebrastreifen General-Pape-Straße / Hertha-Block-Promenade

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der General-Pape-Straße im Annäherungsbereich an den Zebrastreifen Höhe Hertha-Block-Promenade / Alfred-Lion-Steg, Tempo 30  angeordnet wird.

 

Begründung:

Aufgrund der baulich sehr eng gefassten Einmündung der Hertha-Block-Promenade in die General-Pape-Straße werden Fußgänger, die aus der Hertha-Block-Promenade kommen und den Zebrastreifen zum Steg überqueren wollen, für Kraftfahrer erst im allerletzten Moment sichtbar, wodurch erhebliche Gefährdungen eintreten. Mit der Anordnung von Tempo 30 im Annäherungsbereich kann diese Gefährdung deutlich gemindert werden.

 

Berlin, den 11.Juni 2018

Jan Rauchfuß                              Christoph Götz

und die weiteren Mitglieder der

Fraktion der SPD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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