Kennzeichnung von Begräbnisstätten

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob bei ordnungsrechtlichen Bestattungen Merkschilder aus Mitteln des Bezirksamts finanziert werden können.
Der BVV ist bis 31.03.2014 zu berichten.

Begründung:
Zurzeit werden die Urnengräber ordnungsrechtlicher Bestattungen nur dann mit Namen, Geburts- und Sterbedatum versehen, wenn das entsprechende Merkschild privat durch Bekannte, Nachbarn etc. finanziert wird. Dies führt regelmäßig dazu, dass die Grabstellen von Angehörigen, die erst später von diesem Vorgang erfahren, nicht mehr aufgefunden werden können.

Berlin, den 02.12.2013
Hermann Zeller

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