Die SPD-Fraktion Tempelhof-Schöneberg möchte der wachsenden Zahl von Shisha-Bars im Bezirk entgegenwirken und hat einen entsprechenden Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht. Ziel ist es unter anderem, die Versorgungsfunktion des Einzelhandels zu stärken. Demnach soll das Bezirksamt einerseits Textbebauungspläne aufstellen, die in einigen Gebieten und 200 Meter in die jeweiligen Nebenstraßen hinein die weitere Ansiedlung von Shisha Bars für unzulässig erklären sollen. Dazu hat die SPD-Fraktion vor allem die Rheinstraße in Friedenau zwischen Walther-Schreiber-Platz und Innsbrucker Platz identifiziert, ähnliche Tendenzen sind aber auch an anderen Stellen des Bezirks, wie dem Tempelhofer Damm zwischen Ringbahnstraße und Ordensmeisterstraße, sowie den Mariendorfer Damm zwischen Ullsteinstraße und Prühßstraße zu beobachten. Anderseits soll das Bezirksamt prüfen, ob zukünftig Umnutzungen von Wohn- oder Gewerbeflächen zu gastronomischen Betrieben in Wohngebieten untersagt werden könnten, wenn damit der Charakter des Kiezes gefährdet sei. Es geht aber auch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf den Nichtraucher- und Jugendschutz, das Lebensmittelrecht, den Immissionsschutz, oder auch dem vorbeugenden Brandschutz.
"In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl von Shisha Bars in Friedenau und vor allem in der Rheinstraße erheblich erhöht. Mittlerweile wird bei annähernd jedem Mieterwechsel im Bereich des Ladengewerbes das ursprüngliche Angebot aufgegeben und eine Shisha Bar eröffnet. Diese einseitige Entwicklung gefährdet die Versorgungsfunktion des Einzelhandels.", so der SPD-Bezirksverordnete Axel Seltz. Seine Fraktionskollegin und Mitautorin Nihan Dönertas schreibt in der Antragsbegründung, dass die über viele Jahre in Wohngebieten gewachsene wirtschaftliche Mischung aus Handel, Handwerk und Dienstleistungen gemeinsam mit Schank- und Speisewirtschaften zunehmend verloren zu gehen drohe. Zukünftig könne zum Schutz von Kiezen, die als Wohngebiete definiert sind, die weitere und zusätzliche Nutzung von Gewerbeflächen als Gastronomie mit erheblichen Immissionen untersagt werden, wenn bereits eine Überversorgung des Gebietes festzustellen sei.